Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nach ablauf der probezeit hartz 4 und schwanger

Frage: nach ablauf der probezeit hartz 4 und schwanger

Pöbelpuppe

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hallo ihr... ich bin in der 21.ssw und habe leider nur einen befristet vertrag der mit ablauf der probezeit automatisch endet. ich habe auch kein anspruch auf alg 1 sondern wenn überhaupt nur auf hartz 4 ...aber weiß nicht mal genau ob ich darauf wirklich anspruch habe :/ voraussichtlicher ET ist der 2.11.15 und zum 22.8.15 läuft aber mein vertrag aus was kann ich beantragen und ab wann???ich habe angst das wir nachher nur mit dem gehalt meines partners da stehen und das reicht für eine 4-köpfige familie niemals aus :( achso habe noch einen fast 3 jährigen sohn und auch einen partner (vater der kids) vielen lieben dank euch schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es hängt vom Verdienst Ihres Partners ab, ob Sie Sozialleistungen wie Wohngeld etc. beantragen können. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wie habt ihr Euch das denn vorgestellt als ihr das zweite Kind geplant habt ? Du alleine kannst nix beantragen, ihr seid eine Familie. Wenn dann gemeinsam H4, oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Wieviel arbeitet Dein Freund ? Geht da noch ein Nebenjob ?


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