Guten Abend,
Unser Sohn kam am 3.12.2018 auf die Welt, die Elternzeit ist bis zum 3.2.2020 beantragt. Wir möchten bald ein Geschwisterchen, sollte ich in der nächsten Zeit schwanger werden, würde ich kurz nach Beendigung der Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen. Dazwischen wären nur ein paar Wochen, in welchen ich wieder arbeiten müsste. Empfiehlt es sich hier die 1. Elternzeit bis zur der 2. Mutterschutzzeit zu verlängern - wenn ja, erhalte ich trotzdem den AG-Anteil, obwohl ich die Monate davor in Elternzeit war? Vor der Schwangerschaft habe ich eine 38 Std. Woche, nach der 1.Elternzeit war eine Reduzierung auf 35 Std. geplant.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Tinka
von
Tinka88
am 14.06.2019, 20:17
Antwort auf:
Schwanger kurz nach Ablauf der Elternzeit
Hallo,
Sie können entweder arbeiten gehen (dann mehr EG) oder die EZ verlängern und am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden (dann Zuschuß AG)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2019
Antwort auf:
Schwanger kurz nach Ablauf der Elternzeit
Wenn du nicht zwei Jahre Elternzeit gemeldet hast, muss dein AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Du müsstest also arbeiten.
Wenn du bis neuer Mutterschutz die ez verlängerst und auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die ez kündigst, bekommst du den vollen Mutterschaftsgeld Anteil vom AG und KK. Aber du musst das selber beantragen, automatisch passiert das nicht.
Mitglied inaktiv - 15.06.2019, 07:12