Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzzeit nach befristetem Arbeitsvertrag??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzzeit nach befristetem Arbeitsvertrag??

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Hallo Frau Bader! Hatte die Frage schon weiter unten gestellt, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen. Ich gehe am 13.03.04 in Mutterschutz, habe aber einen Arbeitsvertrag bis Ende Mai`04! Wie läuft das mit der Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Von wem bekomme ich dann das Mutterschaftsgeld? Muss ich mich dann beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Ich bin dann doch auch nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar???


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O.T.


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Aber andere bekommen ihre Fragen beantwortet, ich hatte meine Frage schon am vorigen Freitag gestellt. Irgendwie wird sie immer übersehen oder will übersehen werden. Ich bin echt beeindruckt, wie doch nach dem Namen gegangen wird. Naja werde ich mich in einem anderen Rechtsforum um eine Antwort bemühen müssen.


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Wenn Der Vertrag in der Schutzfrist ausläuft, bekommst Du danach meines Wissens kein Mutterschaftsgeld mehr, dazu gibt Dir aber ganz verlässlich und schnell Deine Krankenkasse Auskunft. Arbeitslos melden kannst Du Dich nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das kann also frühestens nach der 8-Woche-Schutzfrist nach Geburt sein, weil in dieser Zeit ein unabdingbares Beschäftigungsverbot besteht (dass Freiberufler trotzdem arbeiten juckt nicht). Danach musst Du aber eine verlässliche Betreuung für Dein Kind nachweisen, was auf Vollzeit fast unmöglich ist, evtl. kannst du das aber irgendwie auf Teilzeit nachweisen. Du musst dann aber wirklich auch Arbeit suchen, sonst wird das nix. Darüber erfährst Du übrigens mehr direkt beim Arbeitsamt, dass ich an Deiner Stelle schon vor der Geburt aufsuchen würde, danach hast Du anderes zu tun. Viel Glück


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