Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte da eine recht verzwickte Frage und hoffe, dass Sie mir dabei weiter helfen können. Ich befinde mich noch bis Ende April 2013 in Elternzeit. Bei meinem alten Arbeitgeber, bei dem ich vorher eine Vollzeitbeschäftigung hatte, arbeite ich momentan auf 400€-Basis. Während meiner letzten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot erteilt und nun bin ich während meiner Elternzeit wieder schwanger geworden. Falls mir mein Gynäkologe nun wieder ein Berufsverbot aussprechen sollte, wüsste ich gerne von Ihnen wie hoch der Mutterschutzlohn ausfallen würde. Ich habe gelesen, dass er sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaftseintritt errechnet. Das hieße ja in meinem Fall, dass ich bis Ende April 400€ erhalten würde. Was passiert aber danach? Da es sich bei dem Minijob um einen neuen Arbeitsvertrag handelt, der nur auf die Elternzeit begrenzt ist, stellt sich mir die Frage, ob ich nach Ablauf der Elternzeit, wenn mein alter Arbeitsvertrag wieder in Kraft tritt, Anspruch auf ein Mutterschutzlohn in Höhe meines alten Vollzeit-Gehalts habe? Das würde dann natürlich wesentlich höher ausfallen. Soweit ich weiß, wird der Mutterschutzlohn dem Arbeitgeber in diesem Fall auch von der Krankenkasse zurück erstattet. Wie verhält es sich jedoch mit dem Mutterschaftsgeld? Muss das bei einem vorliegenden Berufsverbot trotzdem vom Arbeitgeber selbst gezahlt werden, oder bekommt er das in diesem Fall auch erstattet? Mir ist die ganze Angelegenheit meinem Arbeitgeber gegenüber sehr unangenehm, und darum wüsste ich gerne genau darüber Bescheid, bevor ich ihn über meine neue Schwangerschaft informiere. Vielen Dank im Voraus!

von mrssmithz am 30.01.2013, 10:41



Antwort auf: Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Das berechnet sich nach dem VZ-Lohn. Sie köbnnen dann überlegen, zu arbeiten (oder ebenw egen dem BV nicht) oder neue EZ zu beginnen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2013



Antwort auf: Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Mal angenommen, deine EZ und damit auch dein 400-Euro-Job gingen bis zum 29.04.2013 und dein Mutterschutz fürs 2 Kind ginge am 10.05.2013 los. Dann bekommst du durch das BV bis zum 29.04. BV-Lohn für den 400-Euro-Job vom 30.04. bis zum 09.05.13 BV-Lohn in Höhe des alten Vertrages und ab 10.05. Mutterschaftsgeld in Höhe des alten Vertrages. Alle Gelder werden AG erstattet! Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.01.2013, 15:36



Antwort auf: Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen! Liebe Grüße

von mrssmithz am 31.01.2013, 19:56



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