mrssmithz
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte da eine recht verzwickte Frage und hoffe, dass Sie mir dabei weiter helfen können. Ich befinde mich noch bis Ende April 2013 in Elternzeit. Bei meinem alten Arbeitgeber, bei dem ich vorher eine Vollzeitbeschäftigung hatte, arbeite ich momentan auf 400€-Basis. Während meiner letzten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot erteilt und nun bin ich während meiner Elternzeit wieder schwanger geworden. Falls mir mein Gynäkologe nun wieder ein Berufsverbot aussprechen sollte, wüsste ich gerne von Ihnen wie hoch der Mutterschutzlohn ausfallen würde. Ich habe gelesen, dass er sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaftseintritt errechnet. Das hieße ja in meinem Fall, dass ich bis Ende April 400€ erhalten würde. Was passiert aber danach? Da es sich bei dem Minijob um einen neuen Arbeitsvertrag handelt, der nur auf die Elternzeit begrenzt ist, stellt sich mir die Frage, ob ich nach Ablauf der Elternzeit, wenn mein alter Arbeitsvertrag wieder in Kraft tritt, Anspruch auf ein Mutterschutzlohn in Höhe meines alten Vollzeit-Gehalts habe? Das würde dann natürlich wesentlich höher ausfallen. Soweit ich weiß, wird der Mutterschutzlohn dem Arbeitgeber in diesem Fall auch von der Krankenkasse zurück erstattet. Wie verhält es sich jedoch mit dem Mutterschaftsgeld? Muss das bei einem vorliegenden Berufsverbot trotzdem vom Arbeitgeber selbst gezahlt werden, oder bekommt er das in diesem Fall auch erstattet? Mir ist die ganze Angelegenheit meinem Arbeitgeber gegenüber sehr unangenehm, und darum wüsste ich gerne genau darüber Bescheid, bevor ich ihn über meine neue Schwangerschaft informiere. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Das berechnet sich nach dem VZ-Lohn. Sie köbnnen dann überlegen, zu arbeiten (oder ebenw egen dem BV nicht) oder neue EZ zu beginnen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Mal angenommen, deine EZ und damit auch dein 400-Euro-Job gingen bis zum 29.04.2013 und dein Mutterschutz fürs 2 Kind ginge am 10.05.2013 los. Dann bekommst du durch das BV bis zum 29.04. BV-Lohn für den 400-Euro-Job vom 30.04. bis zum 09.05.13 BV-Lohn in Höhe des alten Vertrages und ab 10.05. Mutterschaftsgeld in Höhe des alten Vertrages. Alle Gelder werden AG erstattet! Gruß Sabine
mrssmithz
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen! Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit