Steffilueni@gmx.net
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist bis 31.12.2011 befristet. Am 14.01.2012 endet mein Mutterschutz. Bis 31.12.2011 teilen es sich ja die Krankekasse und mein AG. Wer bezahlt mir die 14tage danach? Mit freundlichen Grüßen Steffilueni
Hallo, komplett die KK Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Ich schätze mal du bekommst dann nur noch den Anteil der kk. Obwohl ich nicht weiß ob du dann noch beitragsfrei versichert bist da du ja keinen ag mehr hast ,bei dem du in ez bist.
CKEL0410
6 Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses und Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis während der Mutterschutzfrist (bei gesetzlich Krankenversicherten) bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich) Vom Arbeitgeber einen Zuschuss (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto- Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist) anschließend bis zum Ende der Mutterschutzfrist von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader ich bekomme voraussichtich am 22.12.15 mein 2. kind. Mein erstes kind ist geboren 4.11.12 und ich war vor dem 1. kind voll beschäftsttätig als Mfa in vollzeit. Ich hatte 3 jahre elternzeit und in der zeit habe ich kaum gearbeitet. Mein elternzeit beendet somit am 3.11.15 und ab 22.12.15 kommt das 2. kind. Nun wie sieht es für mich ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Guten Tag :) ich hätte da mal eine Frage :) hatte von 01.01.24 - 31.12.24 einen befristeten Arbeitvertrag.. wurde aber schwanger und Ende September kam meine Tochter zur Welt. Bekomme jetzt auch Elterngeld... habe aber Ende Februar ein Schreiben von meiner Gesundheitskasse bekommen dass mich der Arbeitgeber zum 01.01.25 abgemeldet hat... log ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Hallo Frau Bader, Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz? Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging? Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen