Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich war seit 06.2015 krankgeschrieben, aus dem Krankengeld ausgesteuert. Laut medizinscher Reha / Gutachten darf ich nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten. Ich bezog bis 01.2018 ALGI und begann dann eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und beziehe zur Zeit Übergangsgeld von der DRV (auf Grundlage meiner letzten 3 Einkommen vor meiner Erkrankung). Die Maßnahme ist bewilligt / geht bis zum 31.07.2018. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt am 19.07.2018 (bin in der 32.SSW) Ich war bei der KK zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bzw um zu fragen, wie das in meinem Fall läuft. Dort wußte man nicht so recht und nach Hin & Her hieß es ich sei Mutterschaftsgeld berechtigt und sie würden alles in die Wege leiten. Ich habe mich schon versucht zu informieren. Internet, Pro Familia, andere Sozialberatungsstelle. Meine Situation scheint recht kompliziert – jedenfalls konnte ich bisher keine validen Informationen bekommen. Ich bin unverheiratet, lebe aber mit meinem Partner zusammen. Er ist Geringverdiener. Ich plane ein Jahr Zuhause zu bleiben und dann eine Umschulung zu beginnen. Wenn es irgendwie möglich ist, möchte ich den Weg zum Jobcenter / ALG II verhindern. Dass das Ü-Geld nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird und ich den Mindestsatz bekommen werde, ist mir bewusst. Fragen: 1) Stimmt es überhaupt, dass ich Mutterschaftsgeld berechtigt bin? 2) Wird das Mutterschaftsgeld komplett auf der Grundlage des Übergansgeldes berechnet? Auch wenn die Maßnahme ja innerhalb dieser Zeit ausläuft? Wenn nicht: Was dann? 3) Welche Stelle wäre sonst für mich zuständig? 4) Wie bin ich in dem geplanten Jahr Elternzeit versichert? (Krankenkasse etc) Ich habe dann ja keinen Arbeitgeber bzw Träger mehr, oder? Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen Phila
von Phila83 am 03.07.2018, 19:00