Mitglied inaktiv
Mein Sohn ist zwei Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Damit "fehlen" mir von der Mutterschutzfrist vor der Entbindung 14 Tage. Werden diese an die Mutterschutzfrist nach der Geburt "rangehängt" oder gehen mir Zeit wie auch Geld "verloren"? Vielen, vielen Dank für die Antwort Andrea
Hallo, werden drangehängt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du hast insgesamt 14 Wochen Mutterschutz (bei Frühchen 18 Wochen). Was vorne durch vorzeitige Entbindung verloren geht wird hinten dran gehängt.
Mitglied inaktiv
Die Zeit wird nur hinten drangehangen, wenn das Neugeborene als Frühchen gilt, ansonsten ist sie weg. Meine Kinder sind auch alle eher gekommen (bis zu drei Wochen) und ab der Geburt gibts die acht Wochen, mehr nicht.
Mitglied inaktiv
Da bist Du falsch informiert: der Mutterschutz dauert auch bei reif geborenen Kindern 14 Wochen; wenn das Kind eher kommt als ET wird tatsächlich die Zeit hinten dran gehängt. Ich weiß ja nicht, wann Du Deine Kinder bekommen hast, aber diese Regelung gilt seit 2002: "Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts vom 16. Juni 2002 (BGB1. I S. 1812) Am 20.06.2002 ist das o.g. Gesetzt in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Änderung des § 6 Abs. 1 MuSchG. Künftig kann eine Mutter die Schutzfrist nach § 6 MuSchG (8 Wochen nach Geburt des Kindes) um die Anzahl der Tage verlängern, die sie von ihrer Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 (6 Wochen vor Geburt des Kindes) durch eine vorzeitige Entbindung nicht voll ausschöpfen konnte. Bisher galt dies nur für Frühgeburten, künftig aber für alle sonstigen vorzeitigen Entbindungen."
Mitglied inaktiv
Ich hab mein letztes 2001 bekommen, drei Wochen eher, und da galt also noch das alte Gesetz. Wusste gar nicht, dass das inzwischen geändert wurde, aber ich finde das gut so, hab mich damals immer etwas geärgert, die ganze Zeit des Muschu eingebüßt zu haben. Man wird ja eh nicht grad mit Finanzen überschüttet ...
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