LisaundLea
Guten Tag, Ich wüsste gerne auf welcher Grundlage das Mutterschaftsgeld bei Beschäftigungsverbot bestimmt wird. Ich arbeite in Teilzeit in Elternzeit. Wenn ich nun ein Beschäftigungsverbot erhalten würde, würde dann der Teilzeitverdienst herangezogen oder der Verdienst vor der Elternzeit? Oder müsste man die Elternzeit einen Tag vor dem Beschäftigungsverbot kündigen, damit die Zeit vor der Elternzeit berücksichtigt werden kann? Viele Grüße Lisa
Hallo, Sie haben doch unten geschreiben, dass die TZ-Tätigkeit mit dem Mutterschutz endet. Antwort also s.u. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Du hast schon den richtigen Gedanken. Wenn du die EZ einen Tag vorm Mutterschutz beendet, bekommst du das Vollzeit Gehalt von vor der EZ. Beendet du die EZ nicht, würdest du nur das TZ Gehalt bekommen.
Mitglied inaktiv
Beginnt der Mutterschutz während der laufenden ez kannst du die EZ beenden um nach vollzeit das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Während der Elternzeit kannst nicht bei einem BV die EZ beenden. Vor allem wenn du eigentlich Teilzeit arbeitest. Du bekommst nach Teilzeit dann den Lohn
Mitglied inaktiv
Mia falsch.... Sie will vor BV die Elternzeit beenden und nicht vor Mutterschutz!
MamavonMia123
Da habe ich mich aber böse verlesen... Wenn man sich gerade mit einem Thema sehr beschäftigt.. Sorry!
Mitglied inaktiv
Wollt nicht klugscheißern. Habe die Frage mehrfach gelesen. Und dachte Häaaahhh und wollte das nicht falsch stehen lassen Ist mir auch schon passiert... Schrieb mal das das Elterngeld aus den 12 Monaten vor Schwangerschaft bemessen wird, statt vor Mutterschutz. Später dachte hää wo kommt das denn her, als Mello berichtigt hat
mellomania
du kannst die elternzeit NUR auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden und erhälst dann in mutterschutz volle zuschüsse. bis dahin, auch mit bv, teilzeit weiter. du kannst die elterzeit NICHT beenden um ein ein BV zu gehen und dann später in den Mutterschutz. bis zum mutterschutz läuft teilzeit weiter (im bv erhälst du dieses geld weiter) und im mutterschutz selber dann vollzeit, wenn du aktiv die laufende elternzeit auf einen tag vor dme neuen mutterschutz beendest. das musst du aktiv machen, alleine passiert das nicht. beendest du nicht, läuft die teilzeit über den mutterschutz drüber vom geld her gesehen
Mitglied inaktiv
Ich glaube bei der AP endet die Elternzeit 5 Wochen vor neuen Mutterschutz, wenn ich ihre andere postings so verstehe
mellomania
dann muss sie schauen, wie sie die fünf wochen arbeiten kann! das muss sie vereinbaren mit dem AG. wenn dann bv kommt ok, wenn nicht, arbeiten. von daher kann sie nicht vollzeit angeben wenn das kind nicht so betreut ist
Mitglied inaktiv
@ap es wäre ganz ungeschickt für die 5 Wochen dem AG zu signalisieren ich komme Vollzeit zurück und dann mit einem BV über vollzeit zu wackeln. Grad wenn man keine passende Kinderbetreuung hat und vorher auch nur Teilzeit gearbeitet hat
Felica
Bitte unterscheiden, Mutterschaftsgeld ODER Beschäftigungsverbot. Weil oft Mutterschutzgeld oder Mutterschaftslohn geschrieben wird und man aber damit das meint was man im beschäftigungsverbot bezahlt wird weil viele AG das in der Abrechnung mit Mutterschaftsgeld/Mutterschaftslohn (irrigerweise) ausweisen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Maßgeblich über die Höhe des Entgeltes sind dabei der Verdienst in den 3 Monaten VOR der Schwangerschaft bei wechselndem Lohn. Zuschläge müssen mit berücksichtigt werden, diese werden dann allerdings versteuert. Auch Änderungen welche dauerhaft sind müssen berücksichtigt werden. Bei gleichbleibendem Gehalt gilt dagegen das was man wie gesagt auch ohne das BV bekommen würde. Übrigens auf den Tag genau gerechnet, Änderungen beim Gehalt welche von dauerhafter Natur sind, müssen dabei auf den Tag genau berücksichtigt werden. Wenn also bis zum 10ten TZ geplant war und am dem 11ten dann wieder VZ, dann wird bei bis zum 10ten mit TZ bezahlt und ab dem 11ten in VZ. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann die laufende EZ nur zum neuen Mutterschutz beendet werden, nicht aber um während einer TZ-Beschäftigung innerhalb der EZ von dem günstigerem VZ-Lohn während des BV zu profitieren. Das geht wie gesagt nur in der laufenden EZ mit Zustimmung des AG und setzt auch immer zwingend voraus das man in der Lage wäre den VZ-Vertrag zu erfüllen, und zwar von einem tag auf den nächsten, wenn das BV hinfällig wird. Den ein BV kann jeder zeit vom AG aufgehoben werden sofern der geeignete Arbeit hat. Das gilt übrigens grundsätzlich auch für ein BV vom Arzt. Deshalb müssen die auch genau sagen, wenn der AG nachfragt, welche Arbeiten noch gemacht werden können. Und deshalb muss auch grundsätzliche Arbeitsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt eines BV bestehen. Sagt der Arzt dagegen, jegliche Arbeit ist nicht machbar, muss geprüft werden ob nicht eigentlich die AU zum tragen kommt. Was man in der laufenden EZ machen kann ist die EZ zum neuen Mutterschutz beenden, und nur dann geht das auch ohne Zustimmung des AG. Ab dem Moment tritt der eigentliche Vertrag wieder in Kraft da die EZ endet und ab dann muss das Entgelt nach diesem gezahlt werden. Das gilt auch dann wenn zwischen EZ-Ende und Mutterschutz gar nicht gearbeitet wurde oder eben in TZ. Beendet Frau die laufende EZ nicht, dann wird das Mutterschaftsgelt nach dem aktuellen Stand der Dinge bezahlt. Wenn Frau innerhalb der EZ in TZ arbeitet dann in TZ, wenn sie gar nicht arbeitet das gibt es nur die bis zu 13 € von der KK. Sollten sich im laufe der EZ Änderungen ergeben haben, weil zB Lohnerhöhungen stattfanden oder weil ein TZ-Vertrag unterschrieben wurde der nicht auf die EZ befristet war, führt das zu den entsprechenden Änderungen beim Mutterschaftsgeld, weil auch dort Änderungen welche von dauerhafter Natur sind - wie es so schön formuliert ist - mit berücksichtigt werden müssen. Ob Frau vorher im BV war oder nicht ist dabei ohne Relevanz, das aktive Beenden Ihrerseits zum neuen Mutterschutz lässt den VZ-Vertrag wieder aufleben. Aber wie gesagt, auch bei einem BV, muss die Frau selbst tätig werden. Wegen der Vollständigkeit, sollte es in einer laufenden EZ zum Eintritt eines sogenannten Härtefalles kommen, weil man sich vom Partner getrennt hat, dieser verstorben ist oder dieser arbeitslos ist, dann darf auch in diesem Falle die laufende EZ ohne Zustimmung des AG beendet werden. Das gilt dann auch wenn ein BV im Raum steht.
Felica
Sollte, weil ich es gerade gelesen habe, die EZ 5 Wochen vor Mutterschutz enden und Frau kann nicht arbeiten, dann wäre das so ziemlich das blödeste was sie machen kann. Den für den Mutterschutzlohn sind die 3 Monate vor Mutterschutz maßgeblich. Tz ohne EZ würde dann zur Verringerung des Mutterschaftsgeldes führen., In dem Falle sollte man auf jeden Fall irgendwie die Zeit mit Urlaub überbrücken und irgendwie in VZ arbeiten. Selbst dann wenn es bedeutet in den 5 Wochen irgendeinen Babysitter zu organisieren oder der Mann eben in EZ geht. Den die haben in den wenigsten Fällen die 3 Jahre EZ komplett ausgenutzt welche ihnen auch zustehen. Sollte man dann, mit dem Plan im Hintergrund, ein BV bekommen oder eine AU, dann ist das eben so. Die aber am schlechtesten gelöste Variante ist es dann für diese Zeit die TZ zu verlängern.
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