Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzbeginn

Frage: Mutterschutzbeginn

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Hallo, mein Entbindungstermin wurde mit 4.7.2006 angegeben. Mein Arzt hat im Mutterpaß mit Beginn Mutterschutz den 22.5.2006 eingetragen. Wäre der 22.5. mein letzter AT oder erster freier Tag oder hat er sich um einen Tag verrechnet? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so spezielle Fragen darf ich nicht beantworten (s. Hinweise). Die Wochentage müssen aber den gleichen Namen tragen (zB Montag - Montag) Gruß, NB


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Hallo, nur mal so ganz logisch gesehen: wenn der MutterschutzBEGINN eingetragen ist, dann ist das logischerweise der erste Tag des Mutterschutzes. ;-) NORMALERWEISE. Und LOGISCH gesehen. :) Aber mal davon abgesehen, wo hat er das eingetragen? In meinem Mutterpass wurde nur der ET eingetragen. Mein ET ist uebrigens 2 Tage nach dir (6.07.), und Beginn meines Mutterschutzes ist am 25.05. (erster Tag). Also rechnerisch ist eigentlich dein erster MuSchu-Tag der 23.05., nach Adam Riese. Gruss Christa


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Hast Du denn keine Bescheinigung vom FA für Deinen AG bekommen? Bei mir steht da direkt drauf "Beginn Mutterschutz: xx.xx." Da kann man wohl nix dran deuteln...


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