Hallo Frau Bader,
ich bin mit meinerm zweiten Kind schwanger und werde in ca. 2 Woche in Mutterschutz gehen. Davor plane ich, meinen gesamten Resturlaub zu nehmen. Ist es möglich, meine aktuelle Elternzeit schon bereits mit Urlaubsbeginn zu beenden, um mein Vollzeitgehalt zu bekommen? Weil ich öfters lese, dass man frühstens am Beginn der Mutterschutzfrist die Elternzeit beenden kann. Aber ich könnte ja auch die Elternzeit beenden, ohne die Begründung, dass die nächster Mutterschutz besteht, wenn mein Arbeitgeber damit einverstanden wäre?
Viele Grüße
von
Marlina1920
am 23.02.2022, 11:57
Antwort auf:
Elternzeit beenden VOR Mutterschutzbeginn
Hallo,
das geht, wenn der AG zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2022
Antwort auf:
Elternzeit beenden VOR Mutterschutzbeginn
Wenn der AG einverstanden ist, kannst Du die EZ vorher beenden.
Das solltest Du dann aber schnellsten klären, wenn in 2 Wochen schon der Mutterschutz ansteht.
Hast Du Deinem AG noch nichts gesagt von der neuen Schwangerschaft? Das solltest Du aber vielleicht bald tun, er soll Dir ja auch während dem Mutterschutz Mutterschaftsgeld zahlen. Kann er ja nur, wenn er davon weiß....
von
Suomi
am 23.02.2022, 12:01
Antwort auf:
Elternzeit beenden VOR Mutterschutzbeginn
Danke für die Antwort.
Ja, mein Arbeitgeber weiß schon eine Weile Bescheid und kennt auch den ET. Jetzt sollte ich noch die schrtifliche Beendigung der Elternzeit zusenden und da kam bei mir die Frage auf, ob ich auch quasi schon vorher beenden "darf" oder ob ich es einfach versuche (in die Beendigung also nicht mit einfließen lasse, dass es sich bei den Beweggründen, um den neuen Mutterschutz handelt). Nur wenn das irgendwelche Konsequenzen hätte, würde ich es natürlich lassen.
von
Marlina1920
am 23.02.2022, 12:07
Antwort auf:
Elternzeit beenden VOR Mutterschutzbeginn
Also einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss dein AG ausdrücklich zustimmen. Selbst das du dann Urlaub nehmen willst, kann er ablehnen.
Einzig genau zum Mutterschutz kann er die Beendigung nicht ablehnen. Dann gibt es auch wie bei Kind 1 das Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv - 23.02.2022, 12:45