Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviele Urlaubstage nach Elternzeit und vor Mutterschutzbeginn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviele Urlaubstage nach Elternzeit und vor Mutterschutzbeginn

Lieselotte1972

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 19.06.2013. Am 20.06. ist somit mein erster Arbeitstag. Da ich erneut schwanger bin, ET 22.09.2013, wäre der letzte Arbeitstag vor MU Beginn der 09.08.2013. Ich werde Vollzeit in diesem Zeitraum arbeiten. Ich lese im Forum immer wieder Ihre Antwort, dass die Urlaubstage immer voll pro angefangener Monat gezählt werden. Gilt das auch in meinem Fall = 6 Monate von Juni bis Ende der Mutterschutzfrist im November = 6 x 2,5 Tage = 15 Tage? Vielen Dank. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Richtig, du hast Anspruch auf Urlaub für die Monate Juni bis November, das macht den halben Jahresurlaub! Du bist weder den ganzen Juni (und die Monate Juli bis Okt gar nicht) noch den ganzen November in Elternzeit, also kann dir dafür der Urlaub nicht gekürzt werden. (welche Steuerklasse wirst du ab Juni haben?) Gruß Sabin


Lieselotte1972

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Hallo Sabin, vielen Dank für deine Antwort. Da wir nicht verheiratet sind und mein Partner selbständig ist, prüft gerade noch sein Steuerberater, welche Lohnsteuerklasse für uns ratsam ist. Liebe Grüße, Nicole


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