Lui1991
Hallo Frau Bader, ich befinde mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit bis zum 18.09.2023. Seit dem 01.10.2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber (der Vertrag ist bis zum 18 .09.23 befristet). Ich bin erneut schwanger mit Zwillingen und der Mutterschutz beginnt voraussichtlich im August 2023. Meine Fragen nun: - ich beende die TZ in EZ bei Arbeitgeber 2 per Aufhebungsvertrag einen Tag vor dem Mutterschutz? - was schreibe ich genau? " Hiermit kündige ich meine Teilzeittätigkeit mit Beginn des Mutterschutzes, voraussichtlich zum ....?" - Falls der AG2 sich "querstellt",kündige ich fristgerecht z.B. zum 31.07.? - was passiert genau, wenn die Kinder früher kommen und der Mutterschutz eher beginnt? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Liebe Grüße Lui
Hallo, Sie beenden die EZ bei AG1. Kündigen tun Sie nichts. Die TZ-Tätigkeit bei AG2 ist auf die EZ beschränkt (wahrscheinlich). Somit endet sie eigentlich automatisch. Teilen Sie das dem AG2 mit. Ansonsten müssen Sie dort kündigen. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Du musst auch beim ersten AG deine Elternzeit beenden. Nur dann bekommst du dein Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Beim zweiten musst du nicht kündigen, du gehst in Mutterschutz. Der AG hat da kein Mitspracherecht
Ani123
Sie beenden die EZ beim ersten AG. In dem Moment lebt ihr Arbeitsvertrag wieder auf. Da das am Tag des Beginns des Mutterschutzes sein soll müssen sie nicht arbeiten. Mit Beendigung der EZ können sie nicht mehr TZ in EZ beim zweiten AG tätig sein. Sie sind nicht mehr in EZ. Schreiben Sie am besten beiden AG. Schicken Sie es per Einschreiben zum ersten AG. Sie müssen nachweisen, dass es angekommen ist. Ihrem zweiten AG können sie es geben. Da ohne EZ der TZ in EZ Vertrag nicht mehr besteht ist es dort rein informell. Sollten die Zwillinge früher kommen beginnt der Mutterrschutz entsprechend eher. Trotzdem stehen ihnen insgesamt 18 Wochen zu (6 Wochen vor der Geburt + 12 Wochen nach der Geburt). Schreiben Sie am besten "hiermit kündige ich meine EZ vom Kind XX geb. XX.XX.XX zur Geburt des zweiten Kindes, spätestens zum XX.XX.XXXX." (Tag vor Beginn Mutterschutz). Damit sollten Sie eine Geburt vor Beginn des Mutterschutzes abgedeckt.
Lui1991
Herzlichen Dank schonmal für die Antworten ! :)
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