Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Sessl

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Hallo, habe ich noch Anspruch auf mein letzten Arbeitslohn? Ich gehe ab den 10.3.2020 in Mutterschutz würde am 11.3.2020 mein letztes Gehalt bekommen wo für ich auch gearbeitet habe. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hasllo, Lohn bekommen Sie bis zu dem Tag, bis zu dem Sie gerabeitet haben. Danach eben Mutterschaftsgeld plus den Zuschuss des Ag. Dies dann 6 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt (es gibt Ausnahmen für Mehrlinge und Frühlinge). Wenn das Kind eher kommt, wird die Zeit hintendran gehängt. Liebe Grüße NB


Felica

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Endet dein Vertrag oder wie meinst du das? ansonsten bekommst du ganz normal Ende März oder Anfang April, je nachdem wie dein AG normalerweise zahlt, dein Geld vom AG. Vom 1.03-9.03 dein Gehalt, ab 10.03 dann bis Ende des Mutterschutzes nach Geburt den Anteil am Mutterschutzgeld vom AG. den die KK zahlt ja nur bis zu 13 € pro Tag und das in zwei Zahlungen. Die erste zu beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes, die zweite Zahlung nach Geburt sobald du denen mittels Geburtsurkunde die Geburt des Kindes nachgewiesen hast. Die meisten Ag zahlen ihren Anteil in dem Rhythmus in dem sie normalerweise auch das Gehalt überweisen würden.


Sessl

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Huhu, ich bekomme immer am 11 des Monats mein Lohn ausbezahlt nun hatte ich Angst das ich es nicht mehr bekomme da ich ja am 10.3 in Mutterschutz gehe. Ich hatte da bisl finanzielle Ängste.


Sessl

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Jetzt bin ich schon beruhigter nach der Antwort.


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