Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Svenni_hh

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Hallo, Ich habe Mal eine Frage und hoffe sie können mir helfen. Ich befinde mich nun im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) Es geht um meine Bonuszahlungen. Ich bin in einem Unternehmen tätig welche Bonuszahlungen monatlich leistet zusätzlich zum Gehalt. Diese Bonuszahlungen beruhen auf den Umsätzen meiner zu betreuenden Geschäfte die ich verwalte. Sprich erreichen die Geschäfte x Umsatz bekomme ich eine extra Provision zum Gehalt. Mein Arbeitgeber sagt nun das diese Bonuszahlungen welche angefallen sind in der Mutterschutzfrist nicht mehr gezahlt werden. Wortlaut: während des Mutterschutzes stehen ihnen keine Bonuszahlungen mehr zu da sie hier keine Arbeitsleistung erbringen. Zudem wird aufgrund dessen der Durchschnitt der letzten 3 Monate herangezogen inkl. Der geleisteten Bonuszahlungen. Die Bonuszahlungen entfallen daher ab erreichen des mutterschutzes. Der Bezug wäre sonst höher als das was vertraglich vereinbart wurde daher die Durchschnittsberechnung. Meines Wissens darf man doch auch während der 14 Wochen Mutterschutz nicht anders gestellt werden? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG hat Unrecht. Sie bekommen den Durchschnitt MIT Provision. Steht in §§ 19 MuSchG, 24i SGB V Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Du bekommst doch den Durchschnitt der letzten drei Monate INKLUSIVE Bonus - also quasi den Durchschnittsbonus der letzten drei Monate. Willst Du da noch den tatsächlichen Bonus "on top"? Warum?


Mitglied inaktiv

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Die Bonuszahlungen sind doch bereits ins Durchschnittsgehalt eingerechnet, dann kannst du sie nicht noch mal extra dazu bekommen. Sonst hättest du ja doppelt so viel an Boni wie ohne schwanger zu sein. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.


mellomania

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das ist richtig. wenn du kein monatilich fixes gehalt hast, welches im mutterschutz weitergezahlt wird, sondern ein gehalt plus bounuszahlungen, wird eben der schnitt der drei monate vor beginn des mutterschutzes genommen und DER wird im mutterschutz gezahlt. somit wärest du im vorteil, wenn du den schnitt, der ja die bonuszahlungen enthält plus die bonuszahlung an sich erhälst. wenn der AG nur den lohn ohne bohnuszahlung genommen hätte, hätte er die bonushzahlung dazuzahlen müssen. das wäre aber eben nicht gegangen, da du ja keine bonusse erwirtschaftest. somit schnitt der drei montate, da sind die zahlungen schon mit drin.


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