Frage: Mutterschutz

Liebe frau bader Ich hätte mal eine frage läuft der urlaub weiter wenn man in mutterschutz ist ?? Also ich bin in februar 2014 in früchzeitigen mutterschutz vom arzt geschickt worden entbindung war am 1.6.2014..... da ich mich nicht so aus känne möchte ich sie fragen wenn mann im mutterschutz ist lauft der urlaub .... ich hätte normal im april einen neuen urlaub von 25 tage kriegen sollen da ich ja im februar in frühzeitigen mutterschutz bin vervällt der mir??? Und alten urlaub habe ich von 7 tage ... wieviel urlaubsanspruche habe ich wenn ich anfange zum arbeiten ????

von Baki_27 am 14.03.2016, 12:23



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2016



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