Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz

Frage: mutterschutz

louisa20112011

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sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist am 20.11.2011 geboren. Ich habe vor seiner Geburt vollzeit gearbeitet u 3 Jahre Elternzeit genommen.Nun bin ich wieder schwanger. Der Geb..-Termin ist der 24.01.2014 (also mein großer ist da 2 jahre und 2 Monate).Nun zu meinen Fragen: 1. Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ja von der KK nur oder auch von meinem Arbeitgeber? 2. verlängert sich meine Elternzeit oder verliere ich meinen Job wenn mein Großer 3 ist? 3. momentan bin ich ja noch in der Eltermzeit u alleinversichert.das gilt ja 3 Jahre..was ist nach den 3 Jahren? Geht das wg das wg des zweiten Kindes so weiter bis das zweite 3 ist? bin momentan mit dem Vater nicht verheiratet. 4. zu 3 verändert sich die sachlage wenn ich heiraten würde..müsste ich dann über meinen Mann versichert sein? momentan ist er gesetzlich vers. evtl. ändert sich das aber. entschuldigen Sie die vielen Fragen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo und Glückwunsch In Kürze :-) 1. Du beendest Deine 1. Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst volles Mutterschutzgeld aus dem Hauptvertrag. Krankenkasse und Arbeitgeber. Gesetzlich seit diesem Jahr verankert und kann der AG nix einwenden. 2. Du kannst dann ganz normal Elternzeit für Kind 2 anmelden und bitten den Rest von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag zu übertragen. Da weiß ich allerdings nicht ob der AG das ablehnen kann mit dem Übertragen. 3. Versichert bist Du nahtlos weiterhin beitragsfrei, da Elternzeit. 4. ( falls sich die Frage noch ergibt ) Elterngeld wird dann, wenn Du zwischendrin nicht gearbeitet hast 300€ sein + 75€ Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist.


louisa20112011

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an sternschnuppe hast du das mit der Unterbrechung gemacht? habe heute mit der Aok tel. u die meinte dass es das wohl schon länger gibt aber es meistens vor gericht landet weil das nicht weit verbreitet ist u die AG sich weigern...weiß nicht wie es bei mir läuft..kenne meinen AG nicht weil als ich in der Babypause war wurde ich von einer anderen Praxis ünernommen weil mein Chef in Rente ist.. seid wann gibt es das schon?


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