Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mutterschutz

katrindd

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hallo, ich arbeite an der rezeption in einem hotel im 2-schicht-system. die spätschicht geht bis 22 uhr. ab dem 5. monat "darf" ich ja nur noch bis 20 uhr arbeiten. wie rechnet man das?geburtsttermin minus 4 monate oder die schwangerschaftsmonate (10 gesamt) können sie mir das ausrechnen? bei meiner 1. ssw habe ich glaube einen monat zu lange bis 22 uhr gearbeitet: 1. tag letzter regel 29.03.2012, vorraus. ET 03.01.2013 vielen dank im vorraus katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Werdende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In den ersten vier Monaten der Schwangerschaft in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr. Wann die Schwangerschaft tatsächlich begonnen hat, kann Ihnen nur der Frauenarzt sagen, lassen Sie sich diese schriftlich geben.Es wird hier nicht in der Schwangerschaftsmonaten, sondern in Kalendermonaten gerechnet.Nach Ihren Angaben durften Sie bis einschließlich Juli arbeiten Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Ich durfte von Beginn der Ss an nur noch bis 20 arbeiten,ab dem 5 Monat geht es doch um mehr als 4 stehen oder nicht ?


SumSum076

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Ja, aber im "Beherbergungswesen" darf man abweichend von der 20 Uhr-Regel bis zum Ende des 4. Monats bis 22 Uhr eingesetzt werden. Gruß Sabine


SumSum076

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Es wird vom errechneten Geburtstermin aus gesehen. Der 5. Monat beginnt am 19.07.2013 berechnet mit: http://www.urbia.de/services/schwangerschaft-uebersicht?type=birthdate&date.day=03&date.month=01&date.year=2013&sbm= Gruß Sabine


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