Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz

Frage: mutterschutz

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Hallo Frau Bader, 1. hätte eigentlich am 08.07.11 Entbindungstermin gehabt, meine Tochter ist aber noch nicht geboren. Bis zum ET hat die Krankenkasse die 6 Wochen Mutterschutz bezahlt. Werden die Tage die sie jetzt spät kommt an die 8 Wochen nach der Entbindung drangehängt????? 2. Mein Arbeitsvertrag endet am 30.09.11, nach den 8 Wochen Mutterschutz wollte ich dann gleich in Erziehungsurlaub gehen, fallen die restlichen Tage vom AV weg? Endet der AV überhaupt wenn ich in Erziehungsurlaub gehe? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ihr Mutterschutz verlängert sich entsprechend, Sie bekommen also länger Mutterschaftsgeld 2. Sie können nur in EZ gehen, solange Sie einen AG haben. Wenn der Vertrag ausläuft (und das tut er trotz EZ), sind Sie nur solange beitragsfrei KK-versichert, wie Sie EG beziehen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. Bei dir ist der Mutterschutz nun 6 Wochen + X Tage + 8 Wochen lang. Und genauso lang gibt es Mutterschaftsgeld! Es wird dir allerdings erst nach der Geburt gezahlt... 2. Egal wie lang der Mutterschutz oder die Elternzeit gingen, dein Arbeitsvertrag endet am 30.09.11. Heißt auch Elternzeit verhindert nicht den Ablauf des Vertrages. Gruß Sabine


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