Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, sie haben mir geschrieben das die Mutterschutzfrist immer 14 Wochen dauert. Mein ET ist der 21.07.09 Wenn ich am 10.07.09 entbinden sollte dann werden die restlichen Tage dahinter gehängt. Somit würde ich erst am 31.07.10 wieder arbeiten oder? Bitte geben Sie mir das genaue Datum an. Danke :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie ein Jahr EZ nehmen ist der 1. Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Liebe Grüsse, NB


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du hast so oder so 14wochen , die zeit wird dann hintenran gehangen. vor 37+0 ist es sowieso noch ein frühchen . wenn der geburtstag der 10. wäre müsstest du ab 11. wieder schaffen.!!


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dein AG wird dir das sicherlich sagen ab wann du wieder schaffen musst oder spätestens beim antrag auf elterngeld weisst du deinen wiederantritt in die arbeitswelt. geniesse nur erstmal die zeit mit deinem krümel bevor du dir über die arbeit wieder gedanken machst ;o))))


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Du hattest doch schon die Antwort bekommen: der erste Arbeitstag ist der Geburtstag des Kindes; bei einem Jahr Elternzeit eben der 10.07.2010. Offenbar verwechselst Du Mutterschutz und Elternzeit; vielleicht hier mal durchlesen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm


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Ja die Frage hatte ich schon einmal der Frau Bader gestellt Andrea6 da hast du Recht. Leider habe ich von Ihr kein Datum erhalten und genau das ist mir wichtig. Mutterschutz sind 14 Wochen + 1 Jahr Elternzeit ... das ist mir schon klar und unterscheiden kann ich es auch, aber wenn das Baby vorher raus geholt wird, möchte ich wissen ab wann ich wieder arbeiten muss. 10.07.2010 am Geb. Tag oder 21.07.2010 bzgl. 14 Wochen Mutterschutz + Elternzeit You know what i me ?


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Frau Bader wird Dir auch keinen anderen Tag als den Geburtstag Deines Kindes als ersten Arbeitstag nennen können... Du hast immer noch einen Denkfehler drin. Die Elternzeit beginnt am Tage der Geburt des Kindes, wenn ein Jahr beantragt wird endet sie am Vortag des 1.Geburtstages. Dabei ist es gleichgültig, ob das Kind rechtzeitig, vor ET oder nach ET kam. Den Mutterschutz nach der Geburt hast Du ja während der Elternzeit. Wie Du auf den 21.07.2010 kommst ist ebenfalls unklar: der Mutterschutz endet 14 Wochen nach Beginn...


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um es mal ganz knackig zu sagen: der Mutterschutz hat nichts mit dem wiedereintritt in die Arbeit zu tun. wie andrea schon schrieb das hängt vom geburtstag deines baby´s ab! wenn es am 12.7 kommt und du 1 jahr elternzeit nehmen solltest , bekommst du elterngeld bis 11.7 .10 und ab 12. gehst du wieder schaffen!!!!!!!!!


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Die Frau Bader hatte mir das hier geschrieben:


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Re: Mutterschutz Hallo, der Mutterschutz beträgt immer 14 Wo., die nicht genommene Zeit wird also hinten drangehängt. Die EZ endet aber am Tag vor dem 3. Geb. Liebe Grüsse, NB


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du möchtest doch nur 1 Jahr daheim bleiben oder???????????? Möchtest du bis zum 3. geb daheim bleiben? also ist es 1 tag vor dem 1. geburtstag!!!! was verstehst du daran nicht? die elternzeit beginng mit geburt deines baby´s im mutterschutz. das elterngeld wird mit dem mutterschutzgeld verrechnet .


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Du kapierst es leider nicht....


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Hallo ! "14 Wochen + 1 Jahr Elternzeit " da liegt Dein Denkfehler ,denn in dem 1 Jahr Elternzeit sind die 14 Wochen schon drin und werden nicht extra gerechnet ! Es ist also für das zuhause bleiben völlig egal ob Du 8 Wochen oder 14 Wochen Mutterschutz hast das ändert nichts an der Elternzeit und somit ist der erste Geburstag = erster Arbeitstag lg safrarja


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