Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG (Vollzeitstelle) nach der Geburt meines Kindes vor 1,5 Jahren 3 Jahre Elternzeit beantragt. Seit dem ersten Geburtstag bin ich dort wieder auf Minijob-Basis beschäfgigt und werde nach Stunden bezahlt. Leider ist die Auftragslage momentan etwas rückgängig und ich komme nur noch auf einen Monatslohn von ca. 250 Euro. Nun hätte ich die Möglichkeit in einem anderen Betrieb noch 150 Euro dazuzuverdienen. Könnte sich das in irgendeiner Weise auf meine Vollzeitstelle ab 2010 auswirken? Ich möchte dann auf alle Fälle wieder dort Voll- oder Teilzeit arbeiten. Kann mir hier in irgendeiner Weise gekündigt werden? Wie müsste der Arbeitsvertrag für die zweite Stelle aussehen? Befristet oder unbefristet? Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße B.
Hallo, Der befristete Arbeitsvertrag muss vom alten Ag genehmigt werden, schreiben Sie in den Antrag auf Genehmigung, dass er auf die EZ befristet ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bereits meinen AG gefragt, ob ich vorübergehend einen zweiten Minijob annehmen dürfte um die 400 Euro zu erreichen. Daraufhin habe ich bis jetzt mündlich (schriftlich soll noch folgen) ein ok bekommen. War das richtig so? Den zweiten Job würde ich gerne ausführen bis ich bei meinem AG wieder mehr zu tun habe. Soll der Vertrag hier befristet sein? Ich kann ja noch nicht sagen, wie lange ich das gerne machen würde. LG B.
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Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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