Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Ich habe versucht selbst durchzublicken, aber ich habe es nicht geschafft. Mein ET war 5.10.2008 und somit begann mein MuSchu am 24.8.2008 Ich hatte eine Erklärung am 20.8 abgegeben, dass ich auf meinen MuSchu verzichte, doch am gleichen Tag wurde ich ins Krankenhaus eingewiesen. Nun kamm der kleine einen Monat früher (d.h. am 5.9) auf die Welt. Zu meinen Fragen: 1. Wie lang dauert mein MuSchu? (habe ich das Richtig verstanden bis 30.11.2008?) 2. Herrscht über die ganze Zeit ein Arbeitsverbot? 3. Spielt überhaupt eine Rolle, dass ich auf meinen Mutterschutz verzichten wollte? Vielen Dank schon im Vorraus. Ich weiß die Fragen sind speziell, aber ich habe die Gesezte nicht so gut verstanden. Mit freundlichen Grüßen Dorina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Insgesamt 6+8 Wochen, wenn er ein Frühchen mit Attest ist 6+12 Wochen 2. Für die Zeit nach der Geburt zwingend ja. 3. Nur für die Zeit, auf die Sie verzichtet haben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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1. Dein Mutterschutz dauert bis zum 28.12.2008 wegen Frühgeburt (18 Wochen ab Beginn des Mutterschutzes). 2. Im Mutterschutz nach der Geburt herrscht bei Angestellten absolutes Arbeitsverbot. 3. Die Erklärung, im Mutterschutz VOR der Geburt arbeiten zu wollen kann jederzeit widerrufen werden und spielt für die Berechnung der Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt keine Rolle.


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