Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe versucht selbst durchzublicken, aber ich habe es nicht geschafft. Mein ET war 5.10.2008 und somit begann mein MuSchu am 24.8.2008 Ich hatte eine Erklärung am 20.8 abgegeben, dass ich auf meinen MuSchu verzichte, doch am gleichen Tag wurde ich ins Krankenhaus eingewiesen. Nun kamm der kleine einen Monat früher (d.h. am 5.9) auf die Welt. Zu meinen Fragen: 1. Wie lang dauert mein MuSchu? (habe ich das Richtig verstanden bis 30.11.2008?) 2. Herrscht über die ganze Zeit ein Arbeitsverbot? 3. Spielt überhaupt eine Rolle, dass ich auf meinen Mutterschutz verzichten wollte? Vielen Dank schon im Vorraus. Ich weiß die Fragen sind speziell, aber ich habe die Gesezte nicht so gut verstanden. Mit freundlichen Grüßen Dorina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Insgesamt 6+8 Wochen, wenn er ein Frühchen mit Attest ist 6+12 Wochen 2. Für die Zeit nach der Geburt zwingend ja. 3. Nur für die Zeit, auf die Sie verzichtet haben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Dein Mutterschutz dauert bis zum 28.12.2008 wegen Frühgeburt (18 Wochen ab Beginn des Mutterschutzes). 2. Im Mutterschutz nach der Geburt herrscht bei Angestellten absolutes Arbeitsverbot. 3. Die Erklärung, im Mutterschutz VOR der Geburt arbeiten zu wollen kann jederzeit widerrufen werden und spielt für die Berechnung der Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt keine Rolle.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...