Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Baader, ich muss heute nochmal nachfragen: Meine Situation: -befristeter Arbeitsvertrag bis 20.8.07 -vorrauss. Entbindungstermin: 5.9.07 Meine Frage: Während des Mutterschutzes bis zum 20.8.07 bekomme ich ja von meiner KK Mutterschutzgeld/Tag (13€)plus zusätzlich den verbleibenden Betrag zum Nettoeinkommen vom AG. Aber: Anschließend während des Mutterschutzes nach der Befristung, also ab 21.8. bis 8Wo nach Entbindung bin ich ja weiterhin über meine KK versichert und bekomme die 13€/Tag von dieser. Plus?? Welche weiteren Bezüge kann ich wo geltend machen? Die Agentur für Arbeit kommt ja nicht in Frage, da ich ja während des MS dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Richtig? Meine KK zahlt ja auch nicht mehr als den Betrag von 13€/Tg. Eine weitere Frage ist, ob das Erziehungsgeld, das ich ja nach dem Mutterschutz beantrage, abhängig ist nicht nur von meinem bisherigen Netto- Einkommen sondern auch vom Netto-Einkommen meines Mannes? d.h. es bekommt nicht jeder Erziehungsgeld? Vielen Dank fürs Beantworten!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u stellen Sie die Frage allgemeiner. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Erziehungsgeld gibt es für Geburten ab den 1.1.2007 nicht mehr, sondern Elterngeld. Das beträgt 67% vom Nettoeinkommen, des Elternteils der zu Hause bleibt. 12 Monate wird es ausgezahlt, wobei die Mutterschutzzeiten angerechnet werden und es evtl. gekürzt oder entfällt. 2 weitere monate gibt es wenn der andere elternteil mindestens 2 monate elternzeit nimmt
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