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Liebe Frau Bader, ich habe meinen Arbeitgeber gebeten, dass ich den Mutterschutz vor GEburt auf 2 Wochen verkürzen darf. Er hat mir geantwortet, dass es verboten ist, eine Frau während des Mutterschutzes zu beschäftigen. Ist das wahr? Muss ich wirklich 6 Wochen vor Geburt aufhören zu arbeiten, selbst wenn es mir gut geht? Falls ich später aufhören könnte, habe ich dann Anspruch auf die restliche Zeit nach Geburt? Danke Conny
Hallo, vorher kann man darauf verzichten, danach nicht. Man kann, wenn der Ag zustimmt, auch hinterher die Zeit dranhängen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, soweit ich weiß, ist das möglich, wenn die Frau es ausdrücklich wünscht. Die Fristen nach der Geburt verlängern sich dadurch aber nicht. Aber warum solltest Du so lange arbeiten? Babys kommen ja auch mal drei Wochen zu früh. Mehr Geld hättest Du auch nicht, weil das Mutterschutz-Geld dem Netto-Gehalt entspricht. Gruß, Elli
Mitglied inaktiv
Davor darfst Du arbeiten, aber nicht danach.
Mitglied inaktiv
Ich habe auch bei beiden Kindern den vorgeburtlichen Mutterschutz sausen lassen. Zuhause wäre es mir gefinitiv zu langweilig gewesen! (Und bei mir hatte es schon was mit dem Verdienst zu tun). Steht für deinen AG zum nachlesen im $3 Abs 2)MuSchG: "(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, daß sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden." Das bedeutet aber nicht, daß Du diese "ersparte Zeit" nach der Geburt anhängen kannst. Viele Grüße Désirée IANAL!
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