Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe meinen Arbeitgeber gebeten, dass ich den Mutterschutz vor GEburt auf 2 Wochen verkürzen darf. Er hat mir geantwortet, dass es verboten ist, eine Frau während des Mutterschutzes zu beschäftigen. Ist das wahr? Muss ich wirklich 6 Wochen vor Geburt aufhören zu arbeiten, selbst wenn es mir gut geht? Falls ich später aufhören könnte, habe ich dann Anspruch auf die restliche Zeit nach Geburt? Danke Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, vorher kann man darauf verzichten, danach nicht. Man kann, wenn der Ag zustimmt, auch hinterher die Zeit dranhängen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, soweit ich weiß, ist das möglich, wenn die Frau es ausdrücklich wünscht. Die Fristen nach der Geburt verlängern sich dadurch aber nicht. Aber warum solltest Du so lange arbeiten? Babys kommen ja auch mal drei Wochen zu früh. Mehr Geld hättest Du auch nicht, weil das Mutterschutz-Geld dem Netto-Gehalt entspricht. Gruß, Elli


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Davor darfst Du arbeiten, aber nicht danach.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe auch bei beiden Kindern den vorgeburtlichen Mutterschutz sausen lassen. Zuhause wäre es mir gefinitiv zu langweilig gewesen! (Und bei mir hatte es schon was mit dem Verdienst zu tun). Steht für deinen AG zum nachlesen im $3 Abs 2)MuSchG: "(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, daß sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden." Das bedeutet aber nicht, daß Du diese "ersparte Zeit" nach der Geburt anhängen kannst. Viele Grüße Désirée IANAL!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?

Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet.  1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...

Hallo Frau Bader,  Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt.  Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...