Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen auf einmal: 1. Ich möchte nach meinem Mutterschutz noch für ca. ein ¾ Jahr zu Hause bleiben. Dies habe ich meinem Arbeitgeber auch schon einmal angedeutet. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich dann für ca. 1 ½ Tage/Woche arbeite. Da ich hierbei mehr verdiene, wie bei einem 320,00 €-Arbeitsplatz stellen sich für mich folgende Fragen: a) Entfällt dabei mein Anspruch nach 3 Jahren Elternzeit auf meine Ganztagsstelle? b) Hänge ich in dem ¾ Jahr im „luftleeren Raum“ oder bin ich in dieser Zeit arbeitslos? c) Wenn ich nicht arbeitslos bin, müsste mir mein Chef kündigen, damit ich Arbeitslosengeld erhalte? Welche Folgen hätte das für mich (geht mein Anspruch nach 3 Jahren auf meine Arbeitsstelle verloren usw.?) 2. Urlaub im Mutterschutz Habe ich einen Urlaubsanspruch im Mutterschutz? Wenn ja, darf ich diesen auch vor Antritt des Mutterschutzes in Anspruch nehmen ggf. auch im alten Jahr (voraussichtlicher Entbindungstemin 01.03.2003, Beginn Mutterschutz 15.01.2003). Kann ich dann wie folgt rechnen: Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 27 Tage. Das entspricht pro Monat 2,25 Tage. Bekomme ich jetzt für die Monate Januar bis April (= Mutterschutz) 9 Tage Urlaub, die ich dann vor Antritt des Mutterschutzes nehmen kann? 3. Vermögenswirksame Leistungen Von meinem Geschäft werden die VWL in Höhe von 40,00 €/Monat voll übernommen. Wie verläuft es sich während des Mutterschutzes und der darauffolgenden Elternzeit. Wird die VWL weiterbezahlt? Vielen Dank für Ihre Mühe Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Petra, Sie möchten eine umfassende Rechtsberatung. Die darf ich hier nicht geben (s. Hinweise). Schauen Sie mal in der Suchmaschine oder wenden Sie sich an meine Privatemail nicola.bader@rz-online.de Die Auskunft ist aber kostenpflichtig. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Petra, wenn du hier bei Frau Bader in der Suchmaschiene die einzelnen Begriffe wie Mutterschutz, Kündigung, Urlaub ua. eingibst müsstest Du deine Antworten eigentlich auch zusammenbekommen. Zum Thema Urlaubsanspruch habe ich hier schon mal vor einiger Zeit und am 9.10.02 um 14:57 Uhr im Forum "Baby und Job" mit dazugehöriger Gesetzestextstelle gepostet. Lieben Gruß Silke


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...