Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Frage lautet: Müttern die Kinder unter 2500 g bekommen (meine Schwester hat 2470 g) bekommen ja auch 12 Wochen Mutterschutz. Leider weiß ich nicht mehr, welches Urteil dieses besagt. Können Sie mir helfen? Viele Grüße Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, es gibt nur die Regelung von Frühgeburten. Dafür benötigt man eine ärztliche Bescheinigung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, du beziehst dich hier auf die Sonderregelung bei Frühgeborenen. Nicht jedes Kind, das vor der 37.SSW oder mit niedrigem Geburtsgewicht zur Welt kommt, ist automatisch eine Frühgeburt. Um den längeren Mutterschutz in Anspruch nehmen zu können, benötigst du eine Bescheinigung des Krankenhauses darüber, dass es sich tatsächlich um eine Frühgeburt handelt. (meine älteste kam mit 2160gr. zur Welt - keine Frühgeburt, da ansonsten alles paletti. Sie wurde nur wenige Tage nach mir entlassen) Sprich doch einfach mal den behandelnden Arzt, bzw. Kinderarzt in der Entbindungsklinik darauf an. LG Viviane


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