Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

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Wir erwarten im April unser 2. Kind. Der Erziehungsurlaub meiner Frau endet am 31.03.02. Der ermittelte Geburtstermin ist der 11. April. Welche finanziellen Ansprüche hat meine Frau jetzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber? Haben wir jetzt Anspruch auf das Gehalt von 6. Wochen vor Geburtstermin oder nur von Ende Erziehungsurlaub bis Geburtstermin? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Thomas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Thomas, wenn Sie im Eu des ersten Kindes ein weiteres bekommen, erhält Ihre Frau die Leistung des Mutterschaftsgeldes von der KK (falls Sie pflichtversichert waren) wie beim ersten Kind. Das bedeutet, höchstens DM 25 DM/ Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Lohn vor dem EU müsste ja der AG bezahlen, sogen. AG-Anteil. Dies entfällt, wenn man im EU ist, es sei denn, man arbeitet TZ, dann hat man für diesen Anteil Anspruch. Endet der EU während der Schutzfristen, ist somit für den nach der Ende der Elternzeit verbleibende Zeitraum die Zuschusspflicht des AG gegeben. Gruß, NB


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