Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz vor Ende befristeter AV

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz vor Ende befristeter AV

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Liebe Frau Bader, mein AV endet am 31.10.07, vorauss. Geburtstermin ist der 18.08.07. Wenn alles "normal" läuft, würde der Mutterschutz somit noch Mitte Oktober enden, und die Elternzeit anfangen. Nun meine Fragen: Muss ich mich beim Arbeitsamt für die Zeit ab November arbeitslos melden, oder kann ich erst die Elternzeit nehmen, und mich danach arbeitslos melden? Ich muss aufgrund des befristeten AV auf jeden Fall im Juli zum Arbeitsamt, v.a. da ich vorher kurze Zeit (2 Monate) arbeitslos war. Bekomme ich das Elterngeld in jedem Fall (auch ohne bestehenden AV)in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Nettogehälter? Oder ändert sich etwas, wenn der AV endet? Wie sieht es denn mit der Krankenversicherung aus, wenn ich in Elternzeit bin? Ich finde das alles etwas kompliziert, wenn man keinen unbefristeten AV hat, und ein Kind bekommt.... Hoffentlich können Sie mir ein wenig weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße, Yessi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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