Dörrpflaume
Guten Abend Frau Bader, derzeit bin ich noch einige Wochen in Elternzeit und schwanger mit dem 2. Kind. Die beantragten 2 Jahre Elternzeit enden 10 Arbeitstage vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes. Ich würde die Zeit mittels bestehendem Resturlaub überbrücken können und einen entsprechenden Urlaubsantrag stellen. Übersehe ich hier etwas, denn aus meiner Sicht lebt das Arbeitsverhältnis dann kurzzeitig wieder auf, so dass ich volles Mutterschaftsgeld erhalte und nach dem Ende des neuen Mutterschutzes nahtlos in eine neue zweijährige Elternzeit gehen kann? Vielen Dank und viele Grüße, Sandra
Hallo, so können Sie es machen,Sie können aber auch für die zehn Arbeitstage noch Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist der AG mit dieser vorgehensweise einverstanden?
Dörrpflaume
Ja.
mellomania
dann kannst du es machen. dein urlaub wird bezahlt, du erhälst für diese tage vollzeitgehalt und dann müsste dein mutterschutz auch auf vollzeit laufen
Felica
Kein Ding, dürfte ja auch im Interesse des AG sein, was sollst du für die paar Tage auf der Arbeit? Da deine EZ endet, müsste der AG dich ja ansonsten wieder VZ beschäftigen, da dürfte ihm der verbrauch des Urlaubes gerade recht kommen. Ja, das Arbeitsverhältnis lebt dann wieder auf, Du nimmst Urlaub, bekommst dafür den VZ-Lohn wie wenn du ohne Urlaub arbeiten würdest und dann zum neuen Mutterschutz wieder das volle Mutterschaftsgeld. Zudem erwirbst du in der Zeit auch wieder neuen Urlaubsanspruch, also dran denken wenn die zweite EZ endet. EZ für das zweite Kind musst du dann noch neu mitteilen. Alles Gute.
Ähnliche Fragen
Hallo! Meine Elternzeit endet nun nach 3 Jahren und ich bin jetzt wieder schwanger. Zwischen Wiederbeginn und neuem Mutterschutz liegen nun insg. 3 Monate, die ich arbeiten muss, jetzt auch Vollzeit (vor der Elternzeit nur Teilzeit). Nun meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich auf Grund einer Risikoschwangerschwangerschaft sofort krank ges ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind, nun aber in der 8. Woche schwanger. Die Elternzeit endet am 11.1.15., ich müsste also am 12.1.15 wieder arbeiten. Der ET für Kind Nummer 2 ist für den 15.4.15 ausgerechnet. Der Mutterschutz würde also am 4.3.15 beginnen und am 10.6.15 enden. In der Zeit vom 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien