Dörrpflaume
Guten Abend Frau Bader, derzeit bin ich noch einige Wochen in Elternzeit und schwanger mit dem 2. Kind. Die beantragten 2 Jahre Elternzeit enden 10 Arbeitstage vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes. Ich würde die Zeit mittels bestehendem Resturlaub überbrücken können und einen entsprechenden Urlaubsantrag stellen. Übersehe ich hier etwas, denn aus meiner Sicht lebt das Arbeitsverhältnis dann kurzzeitig wieder auf, so dass ich volles Mutterschaftsgeld erhalte und nach dem Ende des neuen Mutterschutzes nahtlos in eine neue zweijährige Elternzeit gehen kann? Vielen Dank und viele Grüße, Sandra
Hallo, so können Sie es machen,Sie können aber auch für die zehn Arbeitstage noch Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist der AG mit dieser vorgehensweise einverstanden?
Dörrpflaume
Ja.
mellomania
dann kannst du es machen. dein urlaub wird bezahlt, du erhälst für diese tage vollzeitgehalt und dann müsste dein mutterschutz auch auf vollzeit laufen
Felica
Kein Ding, dürfte ja auch im Interesse des AG sein, was sollst du für die paar Tage auf der Arbeit? Da deine EZ endet, müsste der AG dich ja ansonsten wieder VZ beschäftigen, da dürfte ihm der verbrauch des Urlaubes gerade recht kommen. Ja, das Arbeitsverhältnis lebt dann wieder auf, Du nimmst Urlaub, bekommst dafür den VZ-Lohn wie wenn du ohne Urlaub arbeiten würdest und dann zum neuen Mutterschutz wieder das volle Mutterschaftsgeld. Zudem erwirbst du in der Zeit auch wieder neuen Urlaubsanspruch, also dran denken wenn die zweite EZ endet. EZ für das zweite Kind musst du dann noch neu mitteilen. Alles Gute.
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