KatharinaKa
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin am 26.05.2023. Derzeit habe ich zwei Jobs: einen befristeten Teilzeitjob mit 30 Stunden die Woche (ca. 1040 Euro Netto monatlich mit Vertragsende am 30.06.2023), und einen unbefristeten Nebenjob mit 8 Stunden wöchentlich (ca. 500 Euro monatlich). Und ich möchte gerne ein paar Fragen zum Thema Mutterschutz und Elterngeld für mich abklären. 1. Da mein Voraussichtlicher Entbindungstermin am 26.05.2023 ist und mein Vertrag bei meinem Teilzeitjob sich am 30.06.2023 endet (also in 4 Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin) möchte ich gerne wissen wie kann ich meinen Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz komplett bekommen und alle 8 Wochen nach dem Geburt des Kindes mein komplettes Gehalt zu sichern. 2. Wird mein Einkommen bei meinem Nebenjob bei der Berechnung von Elterngeld auch berücksichtigt? Ich arbeite dort seit mehr als 12 Monaten. 3. Darf ich während Elternzeit auch ein Kleinunternehmen haben und mein Elterngeld komplett bekommen? Wie viel darf ich dann maximal mit meinem Kleinunternehmen verdienen ohne mein Elterngeld zu reduzieren. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Sie bekommen dann MG von der KK in Höhe von Krankengeld. 2. Na klar, beide Tätigkeiten 3. Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Es wird jeder Lohn angerechnet Liebe Grüße NB
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