Liebe Frau Bader, meine Tochter musste aufgrund eines notwendigen Kaiserschnitts schon am 18.01.2023 anstelle des ursprünglich vom Arzt berechneten 01.02.2023 auf die Welt gebracht werden. Damit kam sie jetzt ja in meinem Mutterschutz auf die Welt. Nun bin ich mir unsicher, wann/ab welchem Datum ich wieder arbeiten muss. Verfällt die Zeit aus dem Mutterschutz vor der Geburt? Ich steige direkt nach dem Mutterschutz in Vollzeit wieder als Lehrerin ein, da wir auf ein vollständiges Gehalt angewiesen sind. Für Ihre Antwort danke ich Ihnen herzlich!
von antheia am 23.01.2023, 14:03