Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach Mutterschutz, aber Elterngeld ab Geburt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nach Mutterschutz, aber Elterngeld ab Geburt?

Claudia02

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, meine Frage wurde nicht schon gestellt. Ich konnte nur ähnliche Fragen aus den Jahren 2011 und 2012 finden, aber seit 2015 hatte sich ja nochmal einiges geändert. Ich erwarte demnächst einen Sohn (ET 16.08.2018), möchte dann 1 Jahr Elternzeit sowie Elterngeld im Rahmen des Basiselterngeldes beantragen. (Mein Partner wird ebenfalls 2 Partnermonate beantragen.) Nun ist es ja so, dass das Elterngeld ab der Geburt gezahlt und in den ersten 8 Wochen um das Mutterschaftsgeld "aufgestockt" wird, woran ja auch kein Weg vorbei führt, richtig? D.h. ich würde Elterngeld, wenn es beim ET bliebe, vom 16.08.2018 bis 15.08.2019 beantragen. Elternzeit beantrage ich doch aber für den Zeitraum ab Ende des Mutterschutzes. In meinem Fall würde der Mutterschutz am 11.10.2018 enden. Laut der Seite www.elternzeit.de/antrag-elternzeit gibt es seit 2015 eine Neuregelung, so dass ich "mindestens 12 Monate Elternzeit mit dem Erstantrag festlegen" muss, d.h. ich würde Elternzeit vom 12.10.2018 bis 11.10.2019 beantragen/festlegen. In dieser Konstellation wäre ich vom 16.08.2019 bis 11.10.2019 ohne Einkommen. Irgendetwas kann doch da nicht stimmen. Übersehe ich irgendetwas? Oder muss ich gar keine 12 Monate fest verplanen? Oder muss ich es nur dann, wenn ich später weitere Elternzeit nehmen möchte? Stand heute ist es zwar nicht geplant, aber diese Option würde ich mir trotzdem gerne offen halten. Weiterhin möchte ich noch erwähnen, dass ich nicht vorhabe, auf die Option "Elterngeld Plus" zurückzugreifen. Falls ich meine Arbeit doch schon früher wiederaufnehme, wäre ich, was Elterngeld angeht, in Summe finanziell schlechter gestellt. Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, das MG wird auf das EG angerechnet 2. Das stimmt nicht. Es ist sinnvoll, wenn Sie EG bekommen wollen. Gut ist, wenn man mind 2 Jahre beantragt, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung 3. Nach der EG Zahlung noch in EZ ist man tatsächlich ohne Einkommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der erste Teil des Textes ist richtig, Elterngeld setzt ab Geburt ein und wird in den ersten 2 Monaten vom Mutterschaftsgeld "aufgefressen". Von daher erhält man meist nur 10 Monate Basiselterngeld ausgezahlt. Dass man Elternzeit für 12 Monate mit dem ersten Antrag auf Elternzeit festlegen muss ist dagegen nicht korrekt (höre ich auch zum ersten Mal um genau zu sein). Hier ist man frei, wie man die Elternzeit nutzen will. Wenn man von Geburt bis zum ersten Geburtstag Elternzeit nehmen will (also 12 Monate), dann macht man das. Will man 24, dann sagt man eben 24 Monate. Elternzeit beginnt technisch übrigens auch mit Geburt des Kindes, da die Mutterschutzzeit der Elternzeit gleichgestellt ist. Die einzige wichtige Einschränkung beim ersten Elternzeitantrag ist: Man bindet sich mit dem ersten Antrag für 24 Monate an das, was man schreibt. Sprich wenn man sagt, man möchte 12 Monate Elternzeit nutzen sagt man gleichzeitig, dass man in den anderen 12 Monaten danach wieder arbeitet. Änderungen/Verkürzungen/Verlängerungen der Elternzeit in den 24 Monaten sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, ein Recht darauf hat man nicht.


mellomania

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man kann elternzeit entweder ab geburt beantragen, oder eben einen tag nach ende des mutterschutzes. da gibt es keine feste regelung. jahreweise genommen endet die eltenrzeit immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. was hast du nach einem jahr vor? vollzeit zurück? wenn nicht, beantrage zwei jahre und teilzeit während der elternzeit, was du bis 30 h bei deinem arbeitgeber oder nach vorheriger genehmigung dessen bei einem andren arbeitgeber arbeiten darfst. elterngeld beantragst du für 12 monate, bekommst faktisch aber erst ab einen tag nach ende mutterschutz bezahlt, da die ersten beiden monate vom mutterschaftsgeld überlappt werden. dein partner kann dann auch zwei monate machen. seine müssen aber, um elterngeld zu bekommen, in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen und sie müssen sich nach dem geburtstag richten. also nicht monatsweise, sondern der tag der geburt (also z.b. kind ist am 3. geboren, dann beginnt seine elternzeit jeweils an irgendeinem 3. und endet am daruffolgenden 2. )


Lewanna

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Damit sind schon ganz viele auf die Nase gefallen. Daher ist es wichtig, nicht 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, sondern wirklich ein konkretes Datum zu schreiben. So sind alle auf der sicheren Seite. Man muss sich beim Arbeitgeber sowieso für 2 Jahre festlegen. Danach könnte man um ein 3. Jahr verlängern.


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