Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich würde gerne meinen Mutterschutz vor der Geburt von 6 Wochen auf 3 Wochen verkürzen. Mein AG wäre damit auch einverstanden. Ist das möglich und wie und wo würde ich den verkürzten Mutterschutz dann beantragen?
Hallo, VOR der Geburt können Sie das mit dem AG vereinbaren. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Beantragen musst Du da gar nichts :-) Du kannst eifach weiterarbeiten, nur das Gehaltsabrechnungssystem muß das "wissen", damit es das normale gehalt weiterrechnet. Wenn Du es sicherer haben willst: teile es Deinem AG mit, daß Du vorerst weiterarbeitest und freiwillig auf den vorgeburtlichen Muschu verzichtest, bis auf Widerruf, der jederzeit ohne Frist erfolgen kann. Ich hab das auch gemacht und das Gehaltsabrechnungssystem (große Firma, über 1000 AN) ist aus den Fugen geraten :-))) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
..ich bin zum 31.05. in MuSchu gegangen und dadurch wurde mir mein komplettes Maigehalt bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Ein Tag später in MuSchu hätte einiges ausgemacht...:-((betrifft Dich nur, wenn Du nicht schon 12 Monate vor dem MuSchu gleich verdient hast). Alles Gute Karoline
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