Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz-Urlaub-Elternzeit

Frage: Mutterschutz-Urlaub-Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe gelesen das, wenn man die Elternzeit gleich anschließend an den Mutterschutz nimmt, diese mit angerechnet wird und somit nur für 10 Monate Elterngeld bekommt! Wie würde es sich aber verhalten wenn ich nach dem Mutterschutz meinen Resturlaub nehme und erst dann in Elternzeit gehe? Bekomme ich dann für 12 Monate Elterngeld? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, da das EG in den ersten 12 Mo. genommen werden muss, bringt Sie das nicht weiter. Eigentlich ist es bei Arbeitnehmerinnen immer so, dass sie nur 10 Mo. bekommen. Wenn die Politik mit 12 Mo. wirbt, weil man ach so familienfreundlich ist, ist das nicht korrekt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Die 12 Monate Elterngeld bekommen nur Mütter, die kein Mutterschaftsgeld bekommen. Du bekommst in jedem Fall nur 10 Monate .


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ist das neu, dass man das EG in den ersten 12 Monaten nehmen muss? Bisher war es doch so, dass es bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt wird (aber im Standardfall nur 10x wegen der Anrechnung des MuSchu-Geldes)? Mit bestem Dank Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Beide Eltern haben grundsätzlich gemeinsam Anspruch auf insgesamt zwölf Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmonate des Kindes zustehen. Liebe Grüsse, NB


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