Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz und Weiterbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz und Weiterbildung

-kili-81

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Sehr geehrte Frau Bader, ich mache derzeit eine berufsbegleitende Weiterbildung, die über 13 Monate geht. In diesen 13 Monaten habe ich einmal pro Monat fünf Tage "Schule". Wenn ich in dieser Zeit ein Baby bekommen würde, dürfte ich die Weiterbildung dann im Mutterschutz nach der Entbindung (d.h. zwei mal fünf Tage) besuchen? Dass ich nicht arbeiten darf, weiß ich, aber ob "nur" Schule erlaubt wäre, möchte ich gerne wissen. Meine Krankenkasse konnte mir diesbezüglich leider nicht weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und bedanke mich für Ihre Hilfe!


CKEL0410

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Auch die Schule darf nicht besucht werdenden der Mutterschutz nach der geb. Muss eingehalten werden!


Lina_100

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Nein, das stimmt so nicht. Das MuSchG gilt zunächst ausschliesslich fuer Arbeitnehmerinnen im AV. In Abstimmung mit der Schule wäre auch eine "normale" Schullaufbahn nicht zu unterbrechen. Ich würde bei der Schule und ggf im Kultusministerium nachfragen.


-kili-81

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der Schule und dem Arbeitgeber könnte es ja nur recht sein, wenn ich die Weiterbildung trotzdem machen würde. Der AG zahlt die Weiterbildung komplett.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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