Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz und Tariferhöhung

Frage: Mutterschutz und Tariferhöhung

Mukki190589

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Sehr geehrte Frau Bader, Am 22.09.22 habe ich meine Tochter bekommen. Mutterschutz von 25. August 2022 bis 1. Dezember 2022. Im Feb 2023 bekamen wir einen Brief mit der Info Tarif Erhöhung von E5 in E6 Rückwirkend zum 01.10.2022. Nun meine Frage bekomme ich dies auch Rückwirkend? Laut Personalabteilung "Dien Gehaltserhöhung galt erst ab 1.10.22. In dieser Zeit waren Sie bereits im Mutterschutz und haben nur Anspruch auf Mutterschaftsgeldzuschuss, der sich in seiner Höhe aus dem Gehalt der 12 Monate vor Bekanntwerden der Schwangerschaft bemisst. Ab 30.11.22 waren Sie in Elternzeit und hatten gar keinen Anspruch mehr auf Entgelt. Für diese Zeit gibt es daher auch keine Nachzahlung." Arbeiten tuhe ich seit 22.08.23 wieder. Vielen Dank für Ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dauerhafte Lohnerhöhungen spielen auch im Mutterschutz eine Rolle, und zwar bzgl. der Zahlung der KK und dem Zuschuss des AG. Ihr AG hat Unrecht. Vllt kann die KK helfen? Liebe Grüße NB


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