Esistjuni
Hallo ich befinde mich im 3 Jahr Elternzeit meines ersten Kindes. Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger. Auf meiner Bescheinigung vom Frauenarzt ist vermerkt das am 29.12.21 mein letzter Arbeitstag ist. Ich habe nun beim Arbeitgeber die neue Mutterschutzfrist beantragt und genehmigt bekommen. Nun möchte ich die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden um den Arbeitgeberzuschuss während des Mutterschutzes zu erhalten. Da mein letzter Arbeitstag der 29.12.21 ist, welches Datum muss ich auf meinen Antrag für den Arbeitgeber schreiben, als neues gewünschtes Ende der Elternzeit, um mir den Arbeitgeberzuschuss zu sichern? Was mir unklar ist : wenn ich für mein neues Kind die zu gewährende neue Mutterschutzfrist in Anspruch nehme und diese genehmigt bekomme vom Arbeitgeber, habe ich damit automatisch die aktuelle Elternzeit vorzeitig beendet und bekomme den Arbeitgeberzuschuss? Oder muss zusätzlich dazu noch separat die aktuelle Elternzeit schriftlich beenden, wie ich Ihnen oben als Frage schon geschrieben habe? Vielen Dank ich hoffe ich hab nicht all zu wirr geschrieben.
Hallo, Sie müssen die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen dann den vollen Zuschuss vom AG: Liebe Grüße NB
KielSprotte
Doch, leider ziemlich wirr geschrieben.... Arbeitest du innerhalb der EZ? Oder wieso letzter Arbeitstag 29.12.? Mutterschutzfrist braucht man nicht beantragen, die bekommt man automatisch, wenn man arbeitet und nicht auf den Mutterschutz verzichtet. Ansonsten lfd. EZ mit dem 29.12. beenden.
mellomania
du musst die laufende elternzeit AKTIV mit beginn des neuen mutterschutzes beenden .tust du das nicht, läuft im mutterschutz das weiter, was vorher war. entweder tz oder nix, wenn du in reiner elternzeit bist. von alleine passiert da nichts. der letzte arbeitstag steht immer drauf, egal ob man arbeitet oder nicht. beginn mutterschutz dann einen tag später.
Esistjuni
Hallo Melomania ich bedanke mich recht herzlich für deine absolut zufrieden stellenden Antwort. Das hat mir wirklich sehr geholfen. Mir viel es etwas schwer die Frage klar zu formulieren. Aber es ist schon ein gewisses Maß an aktivem "zu hören" nötig bzw an Wissen. Ich habe mit 2 Beratungsstellen und der Krankenkasse gesprochen und man konnte mir nicht weiterhelfen. Hätte ich jetzt die Aussagen der Krankenkasse und auch der einen Beratungsstelle angenommen dann würde ich am Ende wahrscheinlich blöd aus der Wäsche gucken. Laut Krankenkasse bekomme ich ja sowieso nix. Und nein ich bin in ohne Teilzeit in Elternzeit.
Ani123
Sie beenden die EZ zum 28.12.2021. Der 29.12.2021 wäre dann ihr 1.Arbeitstag, den sie wegen Beginn des Mutterschutzes nicht antreten können. Somit erhalten sie Mutterschaftsgeld in der Höhe als wenn sie arbeiten würden. Wichtig: Die EZ müssen sie mind. 7 Wochen vor ihrem gewünschten Ende beenden. Beende. Sie diese zu spät bekommen sie erst Mutterschaftsgeld wenn die 7 Wochen um sind. Am besten schicken sie die Beendigung per Einschreiben zu damit sie nachweisen können, dass es angekommen ist.
Mitglied inaktiv
Ani es gibt keine Frist für die Beendigung der Elternzeit wegen Mutterschutz Für diese vorzeitige Beendigung der laufenden Elternzeit gibt es keine Frist; der Arbeitgeber soll lediglich rechtzeitig informiert werden. Die vorzeitige Beendigung ist auch noch möglich, wenn die Mutterschutzfrist schon begonnen hat. Allerdings ist es nicht möglich, die Elternzeit rückwirkend zu beenden. Zu finden... Www.familienportal.de
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