Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz nach Totgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz nach Totgeburt

Fischstäbchen

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Hallo Fr. Bader, Eine gute Freundin von mir hat ihr Kind in der 25. SSW und mit mehr als 500 g still geboren. Info vom kh war, dass sie 18 Wochen Mutterschutz bekommt. Krankenkasse stellt sich quer und behauptet nur 12 Wochen. Also dass sie die 6 Wochen von vor der Entbindung nicht dazu addiert bekommt. Was ist richtig? Und gibt es da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu (ich finde MuschG da sehr uneindeutig formuliert)? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hat sie eine Bescheinigung, dass es ein Frühchen war? Dann sind es 6 + 12 Wo. Liebe Grüße NB


Fischstäbchen

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Ja, die hat Sie heute angefordert und wird bestimmt auch ausgestellt, da sie Ärzte das ja auch gesagt haben. Vielen Dank!


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