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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis zum 23.04.2005 und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 06.05.2005. Wie wird mein Urlaubsanspruch (30 TAge gesamt pro Jahr) berechnet. Ich möchte im Anschluß nach dem Mutterschutz wieder elternzeit nehmen. Muss ich denn arbeiten (und wenn ja wie lange) um wieder einen Urlaubsanspruch haben oder kann ich nahtlos Urlaub nehmen und dann Mutterschutz. Und wie ist das mit Gehalt, steht mir das zu. Und wie ist der Fall wenn ich Krank werde, steht mir dann gehalt zu und wird mir der Uralub gutgeschreiben? Viele Fragen aber ich hoffe Sie können mir die beantworten. Mit freundlichen Grüßen GS
Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch vom ersten Tag nach der EZ bis zum letzten Tag des Mutterschutzes, wenn Siue dann direkt wieder in EZ gehen. Zwischen EZ und Mutterschutz müssen Sie arbeiten gehen, es sei denn, Sie haben alten Urlaubsanspruch oder der AG gibt Ihnen Urlaub vorweg. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, aktuell arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit von Kind Nr. 1. Nun bin ich wieder schwanger und wie es der Zufall will, beginnt der Mutterschutz nahezu genau mit dem Ende der ersten Elternzeit. Wie verhält es sich mit dem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse – welches Gehalt gilt dabei als Bemessungsgrundla ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach 18 monatigen Mutterschutz werde ich erneut 1,5 Monate arbeiten gehen, danach bin ich erneut in Mutterschutz. Können Sie mir bitte sagen, wie man in diesem Fall die Mutterschaftsgeld rechnet? Wird der Arbeitgeber den vollen Gehalt während mein Mutterschutz zahlen? Aus welche Monaten rechnet man das? Die 1,5 Mon ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein zweites Kind. Mein Mutterschutz begann am 02.09.2018. Mein erster Sohn wurde am 07.05.2017 geboren. Vom 07.05.17 - 06.01.18 war ich in voller Elternzeit. Danach war ich vom 07.01.18 bis 07.09.18 in Teilzeit arbeiten und habe über diesen Zeitraum Elterngeld Plus bezogen. Meine erste Elternzeit und ...
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