Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz / Mutterschaftsgeld (lang!!!)

Frage: Mutterschutz / Mutterschaftsgeld (lang!!!)

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Hallo, ich bin seit November arbeitslos und hatte mich auch sofort arbeitslos gemeldet. Da ich den Arbeitsvertrag aufgrund des durch die SS aufgetretenen Mobbings aufgehoben habe, wird nun erst geprüft, ob ich eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeld bekomme. Immer wieder bekomme ich Formulare mit, in denen ich im Grunde immer wieder die selben Fragen beantworte. So sind jetzt schon vier Monate vergangen, ohne daß mein Antrag auf Arbeitslosengeld auch nur ein Stückchen weiter gekommen ist. Darum beziehe ich jetzt auch seit Januar Sozialhilfe, weil mein finanzielles Polster aufgebraucht war. Im März beginnt nun mein Mutterschutz. Jetzt habe ich gelesen, daß mir Mutterschaftsgeld nur zu steht, wenn ich vor der Mutterschutzfrist gearbeitet habe oder Arbeitslosengeld bezogen habe. Kriege ich dann gar kein Mutterschutzgeld, weil ich ja seit Januar vorübergehend Sozialhilfe beziehe? Ich kann ja schließlich nichts dafür, wenn die vom Arbeitsamt nun schon seit 4 Monaten dran sind zu prüfen und nicht "in die Pötte" kommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gaby, wenn Sie gesperrt werden (und das ist gut möglich), gilt dies nur für die ersten 3 Mo. Wenn Sie den Anspruch erst später durchsetzen können, erhalten Sie nachträglich das MG in Höhe des Arbeitslosengeldes. Persönliche Meinung von mir: Schreiben Sie einen bösen Brief an den Direktor dea Arbeitsamtes und weisen Sie auf Ihre missliche Situation hin. Das hilft meistens. Gruß, NB


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