Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, wir sind im Moment am üben für ein zweites Kind...Jetzt bin ich bis 28.4.03 mit meinem ersten Kind im EZU(habe meine Stelle aber theoretisch noch). Wie siehts denn aus mit Mutterschutz im EZU??? Was ist z.b. nur als Rechenbeispiel (wir wissen ja noch nicht ob und wann es klappt) wenn mein et z.b. der 20.5.03 ist. Bekomme ich dann ab 28.4 bis 8 Wochen nach Geburt Gehalt. Oder wenn der ET der 15.4.03 ist bekomme ich dann ab 28.4. wieder bis 8 Wochen nach Geburt Gehalt???? Oder müsste ich erst wieder zu arbeiten anfangen um anspruch auf Gehaltsfortzahlung nach der Geburt zu haben ?Eigentlich spielts ja keine große Rolle, aber mich würde es einfach mal intessieren....Dank und Gruß Stephanie
Liebe Stephanie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfristen gearbeitet haben, ja. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Stephanie, wenn du weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stehst (auch wenn du das aufgrund laufender Elternzeit nicht ausübst), bekommst du in den Mutterschutzfristen Mutterschutzlohn. Allerdings nur den Anteil von den Krankenkassen von €13,00 pro Tag (zumindest ist das bei den gesetzlichen KK so), nicht den AG-Anteil. LG aus Bochum Vanessa
Mitglied inaktiv
Hi Vanessa, das denke ich auch...aber wie siehts mit der Zeit zwischen 28.4 (ende EZU) und ET aus? Da würde ich ja theoretisch schon wieder arbeiten...bekomme ich dann auch den AG Anteil.. Grüße Stephanie
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