Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz/Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab zum Thema MuSchu und E.zeit eine Frage. Meine Tochter wurde am 1.Januar geboren. Habe bereits beim AG ein Antrag auf E.zeit gestellt gehabt, Zeitraum: 1Januar bis 31 Dezember 2010.... Laut Regelung geht doch der MuSchu in die Elterzeit über bzw. wird verrechnet.?! Oder liege ich da falsch? Elterngeld wird ja auch ab dem Tag der Geburt angerechnet. Mein AG ist aber der Meinung das die E.zeit erst nach dem MuSch los geht, also vom 27.02-26.02.11. Er hat es so begründet da ja im MuSchu ein Arbeitsverbot besteht und man danach erst die Elterzeit nimmt... Wie kann ich mein AG das erklären, dass er falsch liegt mit seiner Äußerung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ doch indiv. nehmen. Wenn Sie bis Ende dJ genommen haben, gibt es doch keinen Raum für Auslegungen. Selbst wenn Sie im Antrag geschrieben hätten "ein Jahr" wäre es bis zum Ende des Jahres, d die MuSchutzfrist dazuzählt, § 15 Abs. 2 BEEG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Gar nicht, weil dein Arbeitgeber recht hat. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Das mit dem Elterngeld ist richtig insofern, dass die Zeit des Mutterschutzes mitgezählt wird, man bekommt also im Endeffekt zwar 12 Monate Geld, aber nur 10 Monate Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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So ganz unrecht hat der AG nicht, da zwei Ansprüche aufeinandertreffen: §16 BEEG (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Hilft das? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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hallo, wenn ich die E.zeit so nehme wie mein AG es geschrieben hat, dann hab ich ja Jan/Feb kein Geld zur Verfügung. Oder hab ich so ein Denkfehler drin. Denn E.geld wird doch auch ab Tag der Geburt genommen.Sprich in meinem Fall vom 1Januar bis 31.Dezember. Mein partner wollte dann Januar 2011-Februar 2011 nehmen. Sehr verwirrend alles


Mitglied inaktiv

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Hallo, in der Zeit vom Mutterschutz (also auch die 8 Wochen nach der Geburt) - in deinem Fall dann bis Ende Februar - muss dein Arbeitgeber doch Lohn zu zahlen. Das heißt du erhälst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Aufstockung zum vorherigen Lohn vom Arbeitgeber! Nach dem Mutterschutz, geht dann das Elterngeld los, was man ja nur 10 Monate bekommt! Elternzeit allerdings hast du dann 12 Monate, weil die ersten beiden Monate mit angerechnet werden als "Elternzeit" auch wenn du da kein Elterngeld bekommen hast.


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