Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz - Elternzeit beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz - Elternzeit beim 2. Kind

juchuu

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Hallo, ich werde im Herbst im Rahmen meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings bin ich erneut schwanger, so dass ich voraussichtlich lediglich 3 Monate arbeiten werden, bevor der Mutterschutz anfängt. Meine Frage hierzu: Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? wird das Gehalt der 3 Monate weiterbezahlt (über Arbeitgeber und Krankenkasse) oder müßte ich hierfür länger arbeiten? Wenn ja, ab wie viel Monaten wird es fortgesetzt? vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MG berechnet sich nach dem durchschnittl. Verdienst der letzten 13 Wo. Also bekommen Sie das TZ-gehalt weiter Liebe Grüsse, NB


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