amphibie26
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zu Beginn meines Mutterschutzes für das 2. Kind die Elternzeit für mein 1. Kind in der ich Teilzeit tätig war beendet. Somit habe ich Anspruch auf das gleiche Mutterschutzgeld wie beim 1. Kind, da mein Vollzeitvertrag wieder auflebt. Ich habe auch in Erinnerung das die Steuerklasse für die Bemessungsgrundlage des Mutterschutzgeldes aus den 3 Monaten vor der 1. Schwangerschaft maßgeblich sind. Leider weiß ich aber nicht mehr wo ich das gelesen habe. Könnten Sie mir dazu eine Gesetzesstelle benennen? Mein Arbeitgeber stellt sich nämlich auf den Standpunkt das die Steuerklasse aus den 3 Monaten vor der 2. Mutterschutzfrist maßgeblich ist. Ich bin nun auf der Suche nach einer Gesetzesstelle mit der ich meinen Arbeitgeber davon überzeugen kann, das er für die 2. Mutterschutzzeit die gleiche Steuerklasse berücksichtigt wie für die 1. Mutterschutzzeit, da die Elternzeit nicht berücksichtigt wird.
Hallo, ich habe mich jetzt mal durch die Kommentare gewühlt und habe nichts gefunden, dass eine andere Lohnsteuerkarte als in den letzten 3 Mo VORHER genommen wird. Vllt rufen Sie nochmal bei der KK an? Liebe Grüße NB
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Hallo, ich werde im Herbst im Rahmen meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings bin ich erneut schwanger, so dass ich voraussichtlich lediglich 3 Monate arbeiten werden, bevor der Mutterschutz anfängt. Meine Frage hierzu: Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? wird das Gehalt der 3 Monate weiterbezahlt (über Arbeitgeber und Kra ...
Hallo Frau Bader, ich hätte mal ein paar Fragen, und zwar momentan befinde ich mich noch bis 25.02.2017 in Elternzeit von meiner 1. Tochter. (3 Jahre Elternzeit) Mein Mann und ich denken über ein Geschwisterchen für unsere Tochter nach doch allerdings noch nicht sofort. Daher würde uns jetzt einfach rein informativ mal interessieren wie wäre e ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
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