Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz direkt nach der Elternzeit - Höhe des AG-Zuschusses zum Mutterschaf

Frage: Mutterschutz direkt nach der Elternzeit - Höhe des AG-Zuschusses zum Mutterschaf

kunkelp

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Hallo Frau Bader, bei meiner Frau sieht es derzeit so aus, dass der Beginn ihres Mutterschutzes wohl in zeitlich unmittelbarer Nähe zum Ende ihrer Elternzeit liegen wird, konkret: Die Elternzeit wird am 31. Juli enden, der Mutterschutz um diesen Termin herum beginnen. Wir fragen uns nun, wie sich der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen wird, und zwar in folgenden zwei Fällen: 1. Der Mutterschutz beginnt erst bspw. am 7. August, d.h. meine Frau würde nach Ende ihrer Elternzeit noch eine Woche arbeiten. 2. Der Mutterschutz beginnt bereits am bspw. 28. Juli, d.h. kurz vor Ende der Elternzeit. Um diese Fragen beantworten zu können, benötigen Sie sicher noch die Information, dass die aktuelle Elternzeit meiner Frau am 9. Juli 2011 begonnen hatte und sie zuvor 14 Wochen Mutterschaftsgeld bezogen hatte. Ihre letzten drei Erwerbseinkommen datieren also aus Januar bis März 2011. Hieran schließt sich schon meine nächste Frage an: Von Januar bis März 2011 war meine Frau in Steuerklasse 3, aktuell bin ich in Steuerklasse 3. Wird in einem solchen Fall dann zur Berechnung des AG-Zuschusses auf die damalige Steuerklasse 3 meiner Frau Bezug genommen oder empfiehlt sich ein Steuerklassen-Wechsel vor August 2013 ? Vielen Dank für ihre Mühen und beste Grüße .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommt MG wie Lohn 2. Sie bekommt ab dem ersten Tag nach der EZ MG wie Lohn (kann aber am Tag vor dem Mutterschutz die erste EZ beenden) 3. Ein Lohnsteuerklassenwechsel bringt mehr MG Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. KK-Anteil von 13 Euro + Zuschuss vom AG bis zur Höhe des Gehaltes, wie sie ab 01.08. wieder arbeitet. Macht sie also Teilzeit, bekommt sie nur Teilzeit-MuSchu-Geld. Bei Vollzeit, wird der Zuschuss auf das Vollzeitgehalt aufgestockt. 2. Vom 28. bis 31. Juli, nur den KK-Anteil. Ab 1. August wie zu Frage 1. Es ist egal, was sie damals verdient hat. Es wird das Durchschnittsgehalt errechnet, was sie wohl bekommen hätte, wenn sie ab August regulär arbeiten gegangen wäre. Da das MuSchu-Geld nach dem Netto berechnet wird, würde ich im August für die Frau die günstigere Steuerklasse wählen. Gruß Sabine


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