Mitglied inaktiv
Hallo, ich werde Anfang März in den Mutterschutz gehen. Der Urlaub für 05 steht mir natürlich nur anteilig zu, gilt der Beschäftigungszeitraum, aufgrund dessen mir Urlaub zusteht, nur bis zum Anfang des Mutterschutzes oder bis zum Beginn der Elternzeit? Vielen Dank!
Hallo, bis zum Ende des Monats, wo der Mutterschutz endet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dir steht Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu ! LG Janine
Mitglied inaktiv
Du hast VOLLEN Urlaubsanspruch bis zum Enmde des Mutterschutzes. genauer: für jeden angefangenen Monat mit Mutterschutz hast Du vollen Urlaubsanspruch. Bei Dir also wohl inkl. Juni. Sollte der MuSchu auch noch in den Juli reinagen, dann auch noch den kompletten Juli. Das wollen die AGs immer nicht so gerne kapieren. Steht um umgekehrten Sinne im §17 BErzGG! Viele Grüße Désirée
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