Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Frügeburt und Tod des Kindes.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz bei Frügeburt und Tod des Kindes.

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Guten Tag! Meine Freundin hatte am 09.11.09 Entbindungstermin. Nun musste der Kleine am 02.08.09 per Kaisserschnitt in der 25 SSW geholt werden. Heute ist der Kleine verstorben mit seinen grad mal 10 Tagen. Die Krankenkasse sagt Ihr stehen jetzt 12Wochen Mutterschutz zu. Ist das richtig denn eigentlich müssten Ihr doch die 6Wochen davor und 8 Wochen danach zustehen und das wären ja dann 14 Wochen oder ist das eine Sonderregelung: Können Sie mir sagen was man jetzt noch beachten muss und ob man irgendwelche Unterstützung bekommt seitens vom Staat. Wenn ich mir vorstelle das Sie dann wieder normal auf Arbeit gehen muss ,obwohl Sie ja eigentlich in der Elternzeit wäre.Der Gedanke ist einfach unvorstellbar. Vielen Dank im vor raus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hat wie alle anderen auch 14 Wo., kann aber eher gehen, wenn sie will Liebe Grüsse, NB


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Hallo, ich dene, die KK hat gemeint: 12 Wochen NACH der grbrt PLUS die 6 Wochen vorher. denn bei Frühgeburten hat man 12 Wochen nach der Geburt. Viele Grüße Désirée


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Hallo, ich dene, die KK hat gemeint: 12 Wochen NACH der grbrt PLUS die 6 Wochen vorher. denn bei Frühgeburten hat man 12 Wochen nach der Geburt. Viele Grüße Désirée


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Hallo Frau Bader, aber es ist doch eine Frühgeburt? da ist der nachgeburtliche MuSchu doch länger... Viele Grüße Désirée


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Ich denke, wenn sie mit ihrem Arzt bespricht, dass sie sich noch nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, wird er sie auch noch eine Weile krank schreiben. Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Ob sie nun noch 14 Wochen oder mehr Mutterschutz hat, kann ich aber nicht beantworten. Wird wohl eher eine Streitfrage zwischen Arbeitgeber und KK sein, wer in der Zeit bezahlen muß. Sie bekommt ja dann nach Ablauf des Mutterschutz wieder ihr normales Gehalt. V. G.


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Der Arzt muss eine Frühgeburtsbescheinigung ausstellen - erst dann erkennt die Krankenkasse es als Frühgeburt an. Ich hatte ein Totgeburt und hatte ähnliche Diskussionen mit der Krankenkasse. Eigentlich hätten mir insgesamt 18 wochen zugestanden. Mein Sohn kam in der 25. SSW mit 800 gramm zur Welt. Frühgeboren heißt zwischen 500 gr. und 2500 gr. . Ich hätte also 12 wochen weil zu früh geboren, und die 6 wochen davor kriegen müssen, aber mein FA hat mir keine Frühgeburtsbescheinigung ausgestellt. Rede doch mal mit dem FA. Lg susanne


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