Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Frügeburt und Tod des Kindes.

Frage: Mutterschutz bei Frügeburt und Tod des Kindes.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag! Meine Freundin hatte am 09.11.09 Entbindungstermin. Nun musste der Kleine am 02.08.09 per Kaisserschnitt in der 25 SSW geholt werden. Heute ist der Kleine verstorben mit seinen grad mal 10 Tagen. Die Krankenkasse sagt Ihr stehen jetzt 12Wochen Mutterschutz zu. Ist das richtig denn eigentlich müssten Ihr doch die 6Wochen davor und 8 Wochen danach zustehen und das wären ja dann 14 Wochen oder ist das eine Sonderregelung: Können Sie mir sagen was man jetzt noch beachten muss und ob man irgendwelche Unterstützung bekommt seitens vom Staat. Wenn ich mir vorstelle das Sie dann wieder normal auf Arbeit gehen muss ,obwohl Sie ja eigentlich in der Elternzeit wäre.Der Gedanke ist einfach unvorstellbar. Vielen Dank im vor raus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie hat wie alle anderen auch 14 Wo., kann aber eher gehen, wenn sie will Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich dene, die KK hat gemeint: 12 Wochen NACH der grbrt PLUS die 6 Wochen vorher. denn bei Frühgeburten hat man 12 Wochen nach der Geburt. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich dene, die KK hat gemeint: 12 Wochen NACH der grbrt PLUS die 6 Wochen vorher. denn bei Frühgeburten hat man 12 Wochen nach der Geburt. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, aber es ist doch eine Frühgeburt? da ist der nachgeburtliche MuSchu doch länger... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich denke, wenn sie mit ihrem Arzt bespricht, dass sie sich noch nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, wird er sie auch noch eine Weile krank schreiben. Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Ob sie nun noch 14 Wochen oder mehr Mutterschutz hat, kann ich aber nicht beantworten. Wird wohl eher eine Streitfrage zwischen Arbeitgeber und KK sein, wer in der Zeit bezahlen muß. Sie bekommt ja dann nach Ablauf des Mutterschutz wieder ihr normales Gehalt. V. G.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Arzt muss eine Frühgeburtsbescheinigung ausstellen - erst dann erkennt die Krankenkasse es als Frühgeburt an. Ich hatte ein Totgeburt und hatte ähnliche Diskussionen mit der Krankenkasse. Eigentlich hätten mir insgesamt 18 wochen zugestanden. Mein Sohn kam in der 25. SSW mit 800 gramm zur Welt. Frühgeboren heißt zwischen 500 gr. und 2500 gr. . Ich hätte also 12 wochen weil zu früh geboren, und die 6 wochen davor kriegen müssen, aber mein FA hat mir keine Frühgeburtsbescheinigung ausgestellt. Rede doch mal mit dem FA. Lg susanne


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, ich bin im Mai Mutter eines Sternenkindes geworden. Unsere Tochter kam am 22.05.2022 (in der 22 SSW, wegen einer Infektion, die ich hatte) lebend auf die Welt (sie wog 314 Gramm). Sie lebte noch eine Stunde und verstarb noch am selben Tag. . Wir erhielten im Krankenhaus eine entsprechende Bescheinigung, mit der eine med. ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...