roza_soza
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe momentan Arbeitslosengeld 1. Da mein Kind erst ab August einen Betreuungsplatz hat, liegen die von mir angegebenen Arbeitszeiten für eine mögliche Stelle nun neben zwei Vormittagen (Betreuung durch die Oma, die dafür aber 100km anreisen muss) hauptsächlich an Nachmittagen, Abenden und Wochenenden, da dann der Vater auf das Kind aufpassen kann. Da ich im pädagogischen Bereich arbeite, ist es zwar schwierig aber realistisch mit diesen Zeiten auch eine Arbeitsstelle zu finden (Wohngruppen, Begegnungszentren etc.). Nun bin ich aber erneut schwanger. Nach dem Mutterschutzgesetz wird ja eine Arbeit nach 20 Uhr sowie an Wochenenden ausgeschlossen, ebenso eine Arbeit von mehr als 8,5 h pro Tag. Habe ich das richtig verstanden? Wenn dem so ist, komme nur ganz knapp (wenn überhaupt) auf die von mir angegebene Arbeitszeit von 30h. Außerdem wird es etwas unrealisitisch z.B. eine Stelle in einer Wohngruppe zu suchen, wenn ich keine Nachtdienste übernehmen darf. Meine Frage: Darf mit das Arbeitsamt deshalb einen Teil des Geldes streichen, weil ich im Rahmen des Mutterschutzes nicht auf die 30h komme? Oder müssen Sie mir weiterhin die bisher "vereinbarte" Leistung zahlen, weil ich für die Mutterschutzgesetze ja nichts kann und sie ja eigentlich zu meinem Schutz und nicht meinem Nachteil dienen? Oder gibt es eine Möglichkeit, diese zu umgehen soll heißen, wenn ich selbst bereit bin darauf zu verzichten? DAnke
Hallo, Sie dürfen auch am Wochenende arbeiten (§ 8 MuSchG). Also kein Problem Liebe Grüße NB
allmountain
Hallo! Gerade im pädagogischen Bereich ist doch eine hohe Nachfrage im Nachmittags/ Wochenendbereich! Sei es in Wohnheimen, in denen die Bewohner erst am Nachmittag nach Hause kommen, sei es aus der Wfb oder Schule! Oder in Jugendzentren. Und im Wohnheimbereich darfst du lt Mutterschutzgesetz auch am Wochenende arbeiten! Musst dann das Ausgleichsfrei in der Woche kriegen.
roza_soza
Danke. Weißt du das bzgl. Wochenenden von offizieller Seite? Hab im Mutterschutzgesetz gelesen, dass Sonn- und Feiertage ausgenommen sind. Da bleibt ja dann nur noch der Sonntag. Und unter der Woche ergibt sich halt das Problem, dass ja nur eine Arbeit bis 20 Uhr erlaubt zu sein scheint und da ist die Arbeit in Wohngruppen und Jugendclubs etc. noch nicht vorbei. Die Leute, die ich kenne, die in solchen Einrichtungen arbeiten, arbeiten meist bis 21 oder sogar 22 Uhr...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber