Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin geplant wieder schwanger geworden und bin in der 8. woche-freunen uns sehr! ABER...ich bin chirurgin und offiziell darf ich ab dem moment, wo ich meinem arbeitgeber bescheid gebe, weder meine dienste machen(nicht schlimm), noch in den OP!!!!!!! wegen der angeblich so giftigen narkosegase(so ein QUATSCH!!!). jetzt bin ich in der zwickmühle, denn in dem moment, wo ich meinem ag bescheid gebe, bekomme ich quasi berufsverbot,-da ja kein op mehr!!!! das will ich aber auf gar keinen fall...also ist mein momentaner plan, das bis ende mai(ende 5. monat) geheim zu halten. darf man das...und kanns da ärger geben? und nummer zwei: kann ich meinem ag eine schriftliche erklärung mit unterschrift geben, dass ich volles risiko für mich trage und auf eigene verantwortung in den op gehe??? bin echt in der zwickmühle..denn sobald ich es sage, befürchte ich, dass ich nur noch die stationssekretärin bis zur niederkunft spielen muss-doppelseufz! für jegliche tipps bedanke ich mich schon einmal sehr herzlich! mit freundlichen grüssen fillis
Hallo, sagen Sie es einfach nicht. Ansonsten kann das Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag eine Ausnahme machen. Komisch-meine Freundin ist Anästhesistin u in der 22SSw - und arbeitet ganz normal.Hat sogar vor kurzem die Facharztprüfung gemacht u keiner hat was bemängelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Moin... also ich kann nur die erste Frage beantworten.... Man ist nicht verpflichtet den AG von seiner SS in Kenntnis zu setzen, sobald man es weiß.... Ich selber habe es meinem AG damals in der 19 SSW gesagt.... Rechtliche Schritte von Seitens des AG hat man auch nicht zu befürchten... Ich würde auf jeden Fall warten, bis zur 13 - 14 SSW, bevor ich damit rausrücken würde... Eine schöne Kugelzeit noch LG Peeka
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?