Lelia
Guten Tag, ich bin Bildhauerin und über die KSK versichert. In meinem Beruf muss ich schwer heben, bin viel Staub (Holz, Zement, Gips) augesetzt und arbeite regelmäßig mit Klebstoffen, Lösemitteln, Lacken und flüssig Kunststoff. Zwar erhalte ich Mutterschaftsgeld innerhalb der gesetztlichen Schutzfrist aber keinen Mutterschaftslohn. Gibt es dazu sonstige Ersatzleistungen? Mein FA hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Muss ich nun trotzdem die Gesundheit des Kindes gefährden? Wäre eine Krankschreibung eine Alternative? Ein Thema das viele Selbständige in der KSK betrifft! Herzlichen Dank für eine Auskunft
Hallo, als Selbständige gilt für Sie das MuschG nicht. Prüfen Sie, inwieweit Sie versichert sind Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du selbständig bist, dann greift das MuSchG für dich nicht, und das individuelle BV kannst du niemandem vorlegen, da du keinen Arbeitgeber hast. Krankschreiben darf man nur, wenn man tatsächlich arbeitsunfähig ist. Selbständige müssen für solche Situationen selbst vorsorgen.
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