Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsurlaub statt Elterngeld?

Frage: Mutterschaftsurlaub statt Elterngeld?

Zwergenmama8

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Hallo Frau Bader, ich hatte eine Frühgeburt, bekam deshalb drei Monate Mutterschaftsgeld. Gestern kam meine Bewilligung zum Elterngeld, und da erfuhr ich, dass kein Elterngeld gezahlt wird, für Monate in denen Mutterschaftsgeld erhalten wird. Ergo, bekomme ich nur für 8,5 Monate Elterngeld. Ist das möglich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber dafür bekommen Sie länger Mutterschaftsgeld, was höher ist als das Elterngeld. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das steht auch deutlich im Elterngeldantrag. Elterngeld setzt da ein wo der Verdienstausfall entsteht, es sind maximal 12 Monate für einen Elternteil möglich, 14 wenn beide Elterngeld nehmen. Durch den längeren Mutterschutz hast Du erst später weniger und das Elterngeld muss später erst für die 12 Monate aushelfen. Der Mutterschutz wird immer angerechnet.


Yaramin84

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Ja, man bekommt im Normalfall 12 Monate "Geld". Davon 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld.


Felica

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Ist normal. wegen Mutterschutz kann Frau auch nicht auf die ersten beiden Monate EG verzichten, die werden ihr immer zugewiesen, selbst dann wenn sie erst ab dem 3ten Lebensmonat EG bezieht. Es gibt ja auch Frauen die kein Mutterschutzgeld bekommen, die können dann eben ab Geburt EG beziehen, bei allen anderen wird Mutterschutzgeld und EG verrechnet und fürht dazu, das dann EG für diese Zeit fast immer weg fällt. Den da Mutterschutzgeld meistens höher wird nur das ausgezahlt. Fraglich ist, ob das auch für vorgeburtliches Mutterschutzgeld gilt, denn Du schreibst du bekommst statt 10 Monate EG nur 8,5 Monate. Verlängerter Mutterschutz bei Frühgeburt beträgt aber 12 Wochen, was nicht ganz 3 Monaten entspricht. In der Hinsicht würde ich also noch einmal nachhaken.


Dojii

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Der eigentlich noch vorgeburtliche Mutterschutz, der aufgrund der früheren Geburt aber erst nach Geburt genutzt werden kann, wird auch auf das Elterngeld angerechnet.


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